FIHM Fonds und Immobilien Holding München in Schwierigkeiten

FIHM Fonds und Immobilien Holding München in Schwierigkeiten GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zu einem Großteil soll die FIHM Fonds und Immobilien Holding der Dicio GmbH gehören, deren Hauptaktionär die S&K Gruppe sein soll. Diese geriet vor mehreren Monaten wegen einer bei ihr durchgeführten Großrazzia in den Blickpunkt. Es ist jedoch nicht klar, ob der Insolvenzantrag der FIHM Fonds und Immobilien Holding eine Folge dessen ist. Neben dem Emissionshaus SHG Innovative Fondskonzepte gehört auch Next Generation Funds München (NGF) zur FIHM Fonds und Immobilien Holding.

Der Verdacht des Anlagebetrugs mittels eines “Schneeballsystems” soll sich jedoch nicht auf sie erstrecken. Die SHB soll ihrerseits die Staatsanwaltschaft zur Klärung dieser Frage eingeschaltet haben, denn es ist möglich, dass diese selbst von den Machenschaften der S&K Gruppe negativ betroffen ist.

Die wirtschaftlich kritische Situation und das Ausbleiben angekündigter Investitionen sollen die Gründe für den Insolvenzantrag der Fondsgesellschaft sein. Auch die Wertentwicklung der Immobilien, entsprach nicht den Vorstellungen. Die Anleger der geschlossenen Immobilienfonds der SHB sollen aber nicht unmittelbar von der Insolvenz betroffen sein, weil die Fonds als rechtlich selbstständig geführt werden sollen.

Mit dem Vorwurf, die Anleger um ihr Kapital mithilfe eines “Schneeballsystems” betrogen zu haben kam es im Februar dieses Jahres war es zu einer Großrazzia bei der S&K Gruppe. Das investierte Geld neuer Anleger soll nicht in den betreffenden Fonds angelegt, sondern für Ausschüttungen an die alten Gläubiger genutzt worden sein. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen diesbezüglich dauern noch an.

Ein im Kapitalmarktrecht erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt kann betroffene Anleger beratend zur Seite stehen. Möglicherweise bestehende Ansprüche der Anleger können so geprüft geltend gemacht werden. Wegen der eventuell kurzen Verjährungsfristen, sollten betroffene Anleger sich umgehend durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.

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