Fernsehanwaltswoche vom 17.4.2015 u.a. zu den Themen Vorratsdatenspeicherung & Schönheitsreparaturen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.

Heute unter anderem mit folgenden Themen:

Vorratsdatenspeicherung II. Versuch

Der Justizminister Heiko Maas hat die Leitlinien für ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs sollen angeblich beachtet werden. Soweit ersichtlich, soll das Ganze dadurch geschehen, dass der E-Mail Verkehr nicht gespeichert wird. Welche verfassungsrechtlichen Bedenken gibt es weiterhin? In Frankreich gibt es bereits ein solches Gesetz, der Überfall auf Charlie Hebdo wurde nicht verhindert. Ist es gerechtfertigt dafür grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien aufzugeben?

Herdprämie vor dem Bundesverfassungsgericht

Noch keine endgültige Entscheidung aber keine rosigen Aussichten für dieses Instrument. Das Bundeverfassungsgericht will das ganze wohl über die formale Klippe scheitern lassen. Wäre es nicht mutiger inhaltlich zu entscheiden?

Berufsverbot für Depressive?

Kein Tag ohne absurde Forderungen von ganz hoher Ebene. Das Berufsverbot für Depressive nach dem Flugzeugabsturz (Germanwings) ist nur eine von vielen plakativen, Effekt heischenden Forderungen, mit denen die Politik meint, auf die öffentliche Aufregung kurzfristig reagieren zu müssen. Ginge so etwas überhaupt verfassungsrechtlich?

Urteile der Woche vom Bundesgerichtshof: Bundesgerichtshof zu Schönheitsreparaturen

Der Bundesgerichtshof hat in insgesamt drei mieterfreundlichen Urteilen am 18.3.2015 die Möglichkeiten, die beim Vermieter liegende Verpflichtung, Schönheitsreparaturen auf den Mieter per Mietvertrag zu übertragen, weiter beschnitten. Die Quotenklausel ist erledigt, eine Übertragung der Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebenen Wohnungen künftig nicht mehr möglich und die Frage, wann eine Wohnung in diesem Sinne als unrenoviert gilt, wurde zumindest angerissen. Wie geht es für Mieter und Vermieter nun weiter? Welche wesentlichen Schlussfolgerungen sind für die Praxis zu ziehen.

17.4.2015

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