Fairvesta: Verdacht auf Kapitalanlagebetrug

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

Fairvesta: Verdacht auf Kapitalanlagebetrug

Der DVS hilft geschädigten Anlegern

10. Juli 2014. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, werde derzeit gegen den Vorstand und weitere Führungskräfte des Tübinger Immobilienfondsanbieters Fairvesta ermittelt. Fairvesta hat, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS), bei circa 14.000 Anlegern über 800 Millionen Euro eingesammelt. Sollte sich der Verdacht erhärten, müssen Fairvesta-Anleger schnell reagieren.

Der Immobilienfondsanbieter Fairvesta (Tübingen) stand schon länger in der Kritik. Die von ihm ausgewiesenen Renditen würden nur auf dem Papier existieren. Als im Oktober vergangenen Jahres die WirtschaftsWoche über die zweifelhafte Geschäftspraxis von Fairvesta berichtete, klagte das Unternehmen erfolglos beim Deutschen Presserat. Das Fairvesta-Prinzip zum Erwirtschaften von zweistelligen Renditen, ist auch für Claudia Lunderstedt-Georgi, der Geschäftsführerin des DVS ( www.dvs-ev.net ), fragwürdig: “Fairvesta kauft Immobilien unterhalb des Verkehrswertes auf. Die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem tatsächlichen Verkehrswert verbucht die Firma dann als Gewinn. Das Problem dabei ist, dass dieses Geld nur auf dem Papier existiert, bis das entsprechende Gebäude tatsächlich für den realen Wert verkauft werden kann.”

Angeblich wurden mit dem Geld der Anleger bislang mehr als 230 Immobilien gekauft. Davon seien aber lediglich rund 40 Objekte verkauft worden. Viele der Immobilien, über deren Qualitätswert Fachleute uneins sind, weisen – so die WirtschaftsWoche – einen hohen Leerstand auf. “Außerdem”, so die DVS-Geschäftsführerin, “soll es bei den aufgelegten Fonds Quersubventionierungen gegeben haben, die wohl nicht nötig wären, wenn die Immobilien tatsächlich so großartig wären, wie Fairvesta es immer dargestellt hat.”

Natürlich gilt zunächst noch die Unschuldsvermutung. Dass allerdings die Staatsanwaltschaft in Stuttgart gegen den Vorstand und weitere Führungskräfte wegen des Verdachtes auf Kapitalanlagebetrug Ermittlungen eingeleitet hat, bedeutet nichts Gutes. Claudia Lunderstedt-Georgi: “Wer Geld in einen der Fairvesta Immobilienfonds gesteckt hat, sollte schnellstmöglich aktiv werden. Im Fall des Falles kann ich mir nicht vorstellen, dass die Fairvesta-Immobilien tatsächlich zum Verkehrswert verkauft werden können, so dass die Forderungen aller Anleger bedient werden könnten. Eine Auflösung der Fonds würde dann wohl nach dem Windhundprinzip erfolgen.”

Geschädigte Anleger können sich an den Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (DVS) wenden

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft “Fairvesta” gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine kostenfreie professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen vermittelten DVS-Vertrauensanwalt.

Weitere Informtionen unter www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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