GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus dem Urteil (Az.: RS. C 209/12) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geht hervor, dass das deutsche Versicherungsvertragsgesetz eine Vorschrift enthält die nicht mit den Lebensversicherungsrichtlinien der Europäischen Union (EU) vereinbar ist. Diese Entscheidung des EuGH könnte einigen Versicherungsnehmerin die Option ermöglichen auch noch Jahre nach Abschluss einer Lebensversicherung den Vertrag zu widerrufen.
Die konkrete Regelung des Versicherungsvertragsgesetzes bestimmt, dass Kunden nur innerhalb eines Jahres nach Zahlung der ersten Prämie ihren Vertrag widerrufen können. Diese Vorschrift greift auch dann, wenn die Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit nicht oder fehlerhaft stattgefunden hat. Das stehe aber im Widerspruch zur Richtlinie der EU, wonach Verbraucher ausführlich über die ihnen zustehenden Widerrufsrechte informiert werden müssen. Somit beginne, nach Auffassung des EuGH, die Widerrufsfrist erst nach der richtigen Belehrung.
Auswirkungen könnte die Stellungnahme des EuGH auf alle Lebensversicherungsverträge haben, die in den Jahren 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden. Von einer unzureichenden Aufklärung kann man dann ausgehen, wenn dem Kunden unvollständige oder unrichtige Unterlagen in Bezug auf die Lebensversicherung übergeben wurden. Das gleiche gilt für Widerrufsbelehrungen, welche im Kleingedruckten stehen oder die überraschend für den Verbraucher sind.
Unter Einfluss von Gesetzgeber und Rechtsprechung, auch auf europäischer Ebene, stellt das Versicherungsrecht eine sehr komplexe Materie dar. Ein im Versicherungsrecht versierter Anwalt kann dabei helfen den Überblick zu bewahren. Dies ist vor allem mit Hinblick auf die sich häufig ändernde Rechtslage von großer Bedeutung. Betroffene sollten sich daher bei Problemen in einem Versicherungsverhältnis rechtlichen Rat einholen und sich auch bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche helfen lassen.
Versicherungsnehmer sollten sich vor Auge führen, dass bei der Geltendmachung von Ansprüchen auch diverse Fristen einzuhalten sind. Um eine Verjährung der Ansprüche zu vermeiden, sollten sich Betroffene möglichst schnell von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
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