GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Besonders die Steuervorteile machten Medien- und Filmfonds vor einigen Jahren attraktiv. Bis sich die Gesetzeslage änderte und damit auch erhebliche Steuernachzahlungen verbunden waren. Davon ist auch der Equity Pictures Medienfonds III betroffen. Die Fondsgesellschaft will nun aber scheinbar dagegen klagen und braucht Geld. Die Anleger wurden daher aufgefordert, 4,5 Prozent ihrer Pflichteinlage bis zum 31. März einzuzahlen.
Hintergrund ist wahrscheinlich auch ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts München zu dem Hannover Leasing Filmfonds Lord oft the Rings Episode II (Az.: 1 K 2603/11): Das Finanzgericht entschied in dem Fall, die Steuervorteile anzuerkennen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und kann wieder gekippt werden.
Die Anleger des Equity Pictures Medienfonds III stehen daher vor der schweren Entscheidung, ob sie auf ein ähnliches Urteil zu den Steuervorteilen hoffen oder ob sie nicht ihrerseits versuchen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dazu sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann auch zunächst prüfen, ob die Zahlungsaufforderung an die Anleger überhaupt rechtens ist.
Schadensersatzansprüche können sich auf eine fehlerhafte Anlageberatung stützen. Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung müssen die Anleger über sämtliche Risiken, die im Zusammenhang mit ihrer Investition stehen, aufgeklärt werden. Dazu zählt u.a. auch das Risiko des Totalverlusts. Darüber hinaus müssen sie von den Banken über sämtliche Provisionen, die diese für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten, informiert werden. Also nicht nur über das Agio, sondern über alle Rückvergütungen, die die Bank erhält. Die Rechtsprechung des BGH zu diesen sogenannten Kick-Backs ist eindeutig.
Allerdings droht beim Equity Pictures Medienfonds III die Verjährung der Schadensersatzansprüche. Diese verjähren taggenau zehn Jahre nach Zeichnung der Anteile. Da viele Anteile 2004 gezeichnet wurden, sollten die betroffenen Anleger also nicht mehr lange warten, wenn sie noch Schadensersatzansprüche geltend machen wollen.
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