Heizung und Warmwasserbereitung ohne Ausfälle
sup.- Wie wichtig es ist, dass die benötigte Energie für Wärme zuverlässig ins Haus kommt, ist jedem Eigentümer bewusst. Und weil längst nicht alle Wohngebäude ans öffentliche Gasversorgungsnetz angeschlossen sind, ist an vielen Standorten die rechtzeitige Befüllung z. B. eines Öl- oder Flüssiggastanks die Voraussetzung für konstanten Wärmekomfort. Im Gegensatz zur leitungsgebundenen Versorgung hat es der Besitzer hier selbst in der Hand, durch die Vereinbarung geeigneter Liefermodalitäten den regelmäßigen Nachschub an Brennstoff zu sichern. Diese Notwendigkeit einer Liefer-Option ohne Ausfallzeiten gilt natürlich nicht nur in der kälteren Jahreszeit: Zentrale Heizungsanlagen sind meistens auch für die Erzeugung des warmen Wassers zuständig. Und welcher Familienhaushalt möchte schon aufs Baden oder Duschen verzichten, bis möglicherweise erst nach Tagen ein Termin zur Tankbefüllung vereinbart werden kann.
Um dieses Risiko auszuschließen, entscheiden sich viele Flüssiggas-Kunden für den Abschluss eines Liefervertrags mit einem Versorgungsunternehmen. Solch ein Vertrag beinhaltet meistens auch die Anmietung eines passenden Gastanks inklusive eines Rundum-Service, der beispielsweise TÜV-Abnahmen, sicherheitstechnische Prüfungen und regelmäßige Wartungen umfasst. Vor allem aber kann sich der Kunde darauf verlassen, dass Versorger mit diesen Vertragsoptionen in ein bundesweites Großlager-System zur sofortigen Abwicklung von Bestellungen eingebettet sind. Allerdings möchte derzeit ausgerechnet das Bundeskartellamt solch ein verbraucherorientiertes Gesamtpaket rund um die Wärmeenergie aus der Liste der verfügbaren Angebote kippen. Die Wettbewerbshüter wollen in den umfangreichen Service-Leistungen und den Liefergarantien keinen Vorteil für Kunden gegenüber der Praxis der so genannten freien Händler sehen. Deren Geschäftsmodell, das lediglich eine Tankbefüllung ohne weitere Verpflichtungen oder Lieferzusagen vorsieht, soll als Versorgungsstandard und als Maßstab für das Preisniveau betrachtet werden.
Eigenheimbesitzer möchten jedoch in der Regel selbst entscheiden dürfen, wie viel ihnen eine vertraglich geregelte Versorgungssicherheit sowie die Entlastung von zeitraubenden Prüf- und Verwaltungsvorgängen wert sind. “Wenn der Kunde der Meinung ist, ihm sei zu viel in Rechnung gestellt worden, kann er unter verschiedenen Anbietern wählen. Wenn er dabei rein nur Kubikmeter, Kilogramm oder Liter betrachtet, könnte er den Eindruck haben, der etablierte Anbieter operiere mit zu hohen Preisen”, betont Wolfgang Fritsch-Albert, Vorstandsvorsitzender der Westfalen AG, der sich gegen die behördlich verordnete Angebotsverknappung für Energieverbraucher wehrt: “Aber viele Kunden sehen auch den Qualitätswettbewerb. Sie honorieren den Service und die Sicherheit, in die wir kontinuierlich investieren. Deshalb akzeptieren sie die unternehmerische Vollkalkulation. Ein Mehrerlös ist noch lange kein Mehrgewinn.” Das Zitat stammt aus dem neuen Buch “Wirtschaft im Würgegriff / Wie das Kartellamt Unternehmen blockiert” (Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50150-5). Nach Einschätzung der Autoren Detlef Brendel und Florian Josef Hoffmann bergen die kartellrechtlichen Verfahren ein großes Risiko: Aus Hausbesitzern könnten die Zwangsbewohner eines “Discountry” werden, in dem die freie Wahl des Energiebezugs behördlich eliminiert wurde.
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