22.10.2015 – Am 08. Oktober 2015 fand die Anlegerversammlung der US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 1 GmbH & Co. KG statt. Dort wurde mit qualifizierter Mehrheit beschlossen, dass die Gesellschaft das ursprünglich Ende 2016 zur Auszahlung fällige Anleihekapital und die restlichen Anleihezinsen an Erfüllung statt durch Aktien der Deutschen Oel und Gas S.A. ausbezahlen darf. Die ECI hat den Beschluss angenommen und von dieser Option Gebrauch gemacht. Ob dies ein guter Tausch für die Anleger ist, bleibt zu bezweifeln. Die Anleger sollten nun dringend aktiv werden und sich zur Sicherung ihrer Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Hintergrund der Umwandlung
In der Anlegerversammlung der US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 1 GmbH & Co. KG teilte die Gesellschaft mit, dass angefallene Mehrkosten in Höhe von rund 220 Mio US-$ größtenteils mittels einer Finanzierung durch einen amerikanischen Hedgefonds gedeckt werden mussten. Der Vertrag mit dem Hedgefonds enthält nach Angaben der Gesellschaft eine Knebelklausel, wonach der Hedgefonds das Projekt übernehmen kann, wenn den vertraglichen Pflichten hinsichtlich der Rückzahlung der Finanzierung nicht nachgekommen wird. Um das Projekt als Vermögenswert für die Gesellschaft zu erhalten, erfolgt nun die Umwandlung in Aktien der Deutschen Oel und Gas S.A.. Der Gesellschaft ist es wohl nicht möglich, die Schulden bei dem Hedgefonds zu tilgen und gleichzeitig Ausschüttungen bzw. Ende 2016 das Anleihekapital an die Anleger auszuzahlen. So meinte auch Timo Biebert als Treuhänder der US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 1 GmbH & Co. KG: “Das Risiko des Projektverlustes ist höher, als die Nachteile der Umwandlung.”
Vorbörsliche Aktien
Das Anleihekapital und die Anleihezinsen werden zum gutachterlich festgelegten Preis von EUR 13,50 in Aktien der Deutschen Oel und Gas S.A. getauscht werden. Bei diesen Aktien handelt es sich um vorbörsliche Aktien, was bedeutet, dass diese noch an keiner Börse gehandelt werden. Zwar ist nach Angaben des Unternehmens ein Börsengang Ende diesen bzw. Anfang kommenden Jahres angestrebt, sollte der Börsengang allerdings scheitern, so sitzen die Anleger auf Aktien, die nicht einmal im regulierten Markt verkauft werden könnten. Auch wenn ein Börsengang gelingen sollte, weiß letztlich keiner, was die Aktien dann wert sein werden. Hinzu kommt, dass die Aktien auf drei Jahre vinkuliert sein sollen. Dies bedeutet, dass sie während dieser Zeit nur mit Zustimmung der Emittentin veräußerbar sind. Eine zusätzliche Gefahr für das Vermögen der Neuaktionäre entsteht dadurch, dass das Investment zukünftig durch Kapitalerhöhungen verwässert werden könnte. Alles in allem kein guter Tausch mit vielen Unsicherheiten!
Was Sie als Anleger tun sollten
Die Anleger sollten prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, sich der Anlage schadenfrei zu entledigen. Ein Rechtsanwalt, der schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig ist, kann ihnen bei der Durchsetzung gegebenenfalls bestehender Rückabwicklungs- und Schadenersatzansprüche helfen.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. \”Schrottimmobilien\” und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel ist durch seine Promotion ausgewiesener Mittelstandsfinanzierungsexperte. Er vertritt seit vielen Jahren Anleihegläubiger von Unternehmen in der Krise. Als gemeinsamer Vertreter nimmt er z.B. die Interessen von Anleihegläubigern bei der Future Business KGaA wahr. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift \”FOCUS\” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift \”Capital\”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
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