GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Damit betroffene Bürger keine Säumniszuschläge riskieren, empfiehlt die Finanzverwaltung hier, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Bei dem Verfahren erspart er sich das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen, ggf. den Weg zur Bank und zusätzliche Buchungsgebühren. Das Verfahren selbst ist widerruflich und völlig risikofrei.
Anmerkung: Keine Zahlungshinweise verschicken z Zt. die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein. Alle anderen Bundesländer versenden wohl noch Zahlungshinweise vor Fälligkeit. Die Erinnerung an die Fälligkeit ist bisher ein Service der Finanzverwaltung, für den es keine Verpflichtung gibt. Es muss also damit gerechnet werden, dass die anderen Länder auch darüber nachdenken, Kosten einzusparen und entsprechend auf die Zahlungshinweise verzichten.
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