Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Vorliegend lesen Sie Teil 11 einer Artikelserie zum Thema “Eigenbedarfskündigung”. Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.
11. Muster – Klageerwiderung
An das Amtsgericht
(Wählen Sie das Amtsgericht, das Ihnen den letzten Schriftsatz zugestellt hat. Verwenden Sie das dortige Aktenzeichen. Zuständig ist immer das Amtsgericht in dessen Gerichtsbezirk sich die Wohnung befindet, die geräumt werden soll. Der Vermieter kann aber auch zunächst vor einem unzuständigen Gericht geklagt haben)
K L A G E E R W I D E R U N G
In Sachen … ./. …
beantrage ich,
die Klage abzuweisen.
Begründung
Auf die Klageschrift erwidere ich wie folgt.
Der von der Klägerin geltend gemachte Räumungsanspruch ist nicht gegeben, da eine wirksame Kündigung nicht vorliegt.
(So wird bereits die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung des Kündigungsschreibens vom Datum bestritten. Wie sich aus der klägerseitig überreichten Kündigung ergibt, erfolgte die Zustellung der Kündigung an die Anschrift … , wo sich der Beklagte zu 1) zu dieser Zeit unstreitig nicht aufhielt. Eine Kündigung zum … kommt damit keinesfalls in Betracht.)
Darüber hinaus fehlt es für die Wirksamkeit der Kündigung, an einem berechtigten Interesse gemäß § 573 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein solches ist weder den klägerischen Ausführungen im gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren zu entnehmen, noch anderweitig aus den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort ersichtlich.
Ein Eigenbedarf der Klägerin, der die Kündigung rechtfertigen könnte, ist nicht dargelegt.
Vorsorglich wird bestritten, dass … (Hier sollten ggf. die klägerischen Ausführungen zum Eigenbedarf bestritten werden. Soweit Ihnen bestimmte Tatsachen nicht bekannt sind, können Sie diese mit Nichtwissen bestreiten.)
Bsp. Es wird mit Nichtwissen bestritten, dass die Klägerin …
Rein vorsorglich weise ich darüber hinaus auf folgendes hin:
Die Beendigung des Mietverhältnisses würde für die Beklagten eine Härte bedeuten, welche auch unter Berücksichtigung etwaiger, berechtigter Interessen der Klägerin nicht zu rechtfertigen wäre.
Die Beklagten zu 1) und 2) sind verheiratet und bewohnen die Wohnung zusammen mit der Tochter Anna (geb. …..).
Die Beklagten beziehen Arbeitslosengeld II (Hartz IV) in der Bedarfsgemeinschaft in Höhe von …. EUR, sowie Kindergeld für Anna in Höhe von … Beide bezogen die Wohnung im Sommer 2005 mit dem Kind.
Seit 2007 geht die Tochter Anna auf die Grundschule ……… , Müllerstr. 2, 1…. Berlin) und hat sich in der Klasse und durch ihren großen Freundeskreis sozial fest in die unmittelbare Umgebung integriert.
Beweis: …
Die Beklagte zu 2) leidet unter einer vererbten chronisch schweren Krankheit, die sie medikamentös behandeln lässt. Daraus resultiert ein Behindertenstatus von 50%.
Beweis: …
Durch einen Umzug würde sie in die Gefahr kommen, einen sehr schweren Krankheitsausbruch mit eventueller Suizidgefährdung zu erleiden. Dies geht aus den Erfahrungen aufgrund schwerer Schicksalsschläge und großen Lebensveränderungen in der Vergangenheit hervor.
Beweis: …
Die Beklagten zu 1) und 2) sind seit 2000 miteinander verheiratet. Beide haben die Wohnung nach den eigenen Wünschen individuell und mit maßgeschneidertem und hochwertigem Mobiliar eingerichtet. Hierzu gehören insbesondere: hochwertige Küchenmöbel, und maßangefertigte High-End Küchengeräte. Eine derartige Einrichtung wird sich die Familie aufgrund der gesundheitlichen und finanziellen Situation in absehbarer Zeit nicht aus eigener Kraft leisten können. Ein Ersatz in einer anderen Wohnung wird also nicht möglich sein.
Beweis: …
Die Beklagten gingen aufgrund des unbefristeten Mietvertrages aus dem Jahre … mit der Klägerin davon aus, dass die Familie mindestens die nächsten 20 Jahre in der Wohnung wohnen würde.
Die Kündigung bedeutet für die Familie eine unzumutbare hohe finanzielle Belastung. Als Hartz IV-Empfänger ist es unzumutbar vergleichbaren Wohnraum, dessen Miete zudem von der Agentur für Arbeit übernommen wird, in vergleichbarer Lage in … zu finden.
Des Weiteren würde die … jährige Tochter, die in der Nähe zur Schule geht, aus Ihrem unmittelbaren sozialem Umfeld herausgerissen und somit einer unzumutbaren hohen sozialen Belastung ausgesetzt sein.
Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin
23.1.2014
Die Serie wird fortgesetzt. Die gesamt Serie finden Sie auf: www.eigenbedarfskuendigungen.de
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