Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Vorliegend lesen Sie Teil 8 einer Artikelserie zum Thema “Eigenbedarfskündigung”. Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.
8. Muster – Eigenbedarfskündigung
Absender:
Alfred Mustermann und Elvira Musterfrau
Vorlagenstr. 13
10117 Beispielstadt
Empfänger:
Anton Beispielsmann und Fridoline Lady
Schemastr. 24
10453 Modellstadt
Beispielstadt, den 14.12.2013
Kündigung wegen Eigenbedarf
Mietverhältnis: Schemastr. 24
10453 Modellstadt, Vorderhaus, 3. Obergeschoss, links
Sehr geehrte Frau Lady, sehr geehrter Herr Beispielsmann,
leider sehen wir uns gezwungen, das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis über die im Betreff bezeichnete Wohnung wegen Eigenbedarfs unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum ??, hilfsweise zum nächst zulässigen Termin zu kündigen.
Die Kündigung erfolgt nach §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB wegen Eigenbedarf. Die ?? qm große Wohnung soll zukünftig wie folgt genutzt werden: …………………………………
Leider haben wir selbst keine weitere Wohnung im Eigentum oder angemietet. Wir können Ihnen daher auch keine Alternative zu Ihrer jetzigen Wohnung anbieten.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie gegen diese Kündigung nach § 574 BGB Widerspruch einlegen können. Wenn Sie davon Gebrauch machen wollen, muss uns der Widerspruch gem. § 574 b Abs. 1 BGB schriftlich bis spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses, also spätestens am ?? vorliegen. Die Gründe für den Widerspruch, insbesondere die Umstände in welchen Sie eine nicht zu rechtfertigende Härte für sich oder Ihre Familie oder einen nahen Angehörigen Ihres Haushalts sehen, legen Sie bitte in dem Schreiben im Einzelnen und ausführlich dar.
Die Fortsetzung des Mietverhältnisses lehnen wir bereits allein aus dem Grund der verspäteten Mitteilung ab, wenn Sie uns den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor dem oben genannten Beendigungstermin des Mietverhältnisses erklären.
Einer Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB durch Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache über den Beendigungszeitpunkt hinaus, widersprechen wir bereits jetzt.
Die Rückgabe der Wohnung in vertragsgerechtem Zustand hat spätestens bis zum Ende der Mietzeit, also bis zum ?? an ……………………….. zu erfolgen. Bitte vereinbaren sie rechtfertigt einen Übergabetermin mit …. unter der Rufnummer ?? oder persönlich unter der Anschrift ……………………………………
Sollte die Rückgabe verspätet erfolgen, werden wir gemäß § 546 a BGB als Entschädigung die Zahlung der ursprünglich vereinbarten Miete einfordern. Wir behalten uns darüber hinaus die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen wegen der verspäteten Rückgabe vor.
Des Weiteren müssen Sie für diesen Fall mit der Erhebung einer Räumungsklage rechnen, was zusätzliche Kosten verursachen wird, die dann ebenfalls von Ihnen zu tragen wären.
Mit freundlichen Grüßen
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Alfred Mustermann und Elvira Musterfrau
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin
16.1.2014
Die Serie wird fortgesetzt. Die gesamt Serie finden Sie auf: www.eigenbedarfskuendigungen.de
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