Diese beiden Immobilienfonds, kämpfen ihrerseits schon seit Jahren mit Liquiditätsengpässen. Beide müssen bis Mai wieder öffnen oder werden abgewickelt. Zu viele Anleger wollten scheinbar ihre Anteile am DWS ImmoFlex zurückgeben, deshalb sollen nun die flüssigen Mittel im Fondsvermögen nicht mehr ausreichen, um alle Anleger ohne massive Preisabschläge auszuzahlen. Um die verbleibenden Anleger zu schützen hat die DWS daher nun die Ausgabe und Rücknahme der Anteile vorübergehend ausgesetzt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com raten Betroffenen in dieser Situation: Geschädigte Anleger sollten jetzt nicht tatenlos zusehen. Sinnvoll ist es, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Bank, die den Fonds vermittelt hat, prüfen zu lassen.
Ob und wann der DWS ImmoFlex wieder geöffnet werden kann, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Die Aussetzung der Anteilsscheinausgabe des DWS ImmoFlex hat daher bei seinen Anlegern zu großer Verunsicherung geführt.
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