GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Geringe Einnahmen, ausgesetzte Ausschüttungen und schließlich sollen die Anleger sogar aufgefordert worden sein, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, wozu sie aufgrund einer Klausel im Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein sollen. Die Anleger des “Leo Glory” werden sich wegen der Laufzeit des Fonds bis 2022 und mangels eines geregelten Zweitmarkts für diese Fondsbeteiligungen nicht ohne Weiteres von ihren Beteiligungen lösen können.
Für viele Anleger kam die mögliche wirtschaftliche Schieflage der VLCC Fonds und auch die Rückforderung der Ausschüttungen überraschend. Allerdings hätten ihre Berater sie oftmals aus rechtlicher Sicht besser aufklären und über die bestehenden Risiken vor der Zeichnung informieren müssen. So soll beispielsweise häufig verschwiegen worden sein, dass bei dem “Leo Glory” eine Finanzierung durch hohe Kreditaufnahmen, teilweise in Japanischem Yen, stattgefunden haben soll. Dies barg ein hohes Währungsrisiko und kann die Verlustrisiken für die Anleger deutlich erhöhen.
Beim DS 120 sowie bei zahlreichen weiteren Dr. Peters VLCC Fonds soll es bereits seit 2009 Charterrückstände gegeben haben. Der möglicherweise problematische Zustand der Fonds soll auf niedrige Charterraten und Zahlungsrückstände der Chartergesellschaften zurückzuführen sein. 2010 hätten die Fondsgesellschaften schließlich einer Reduzierung der Charterraten zugestimmt, und das, obwohl ursprünglich Festchartervereinbarungen getroffen worden seien. Zwar sollen sich die Chartergesellschaften verpflichtet haben, die rückständigen Charterraten bis Ende 2014 auszugleichen; ob sie dazu in der Lage sein werden, sei allerdings zweifelhaft. Sollten diese Rückzahlungen jedoch nicht pünktlich erfolgen, könnte es gar zu einer Insolvenz der Dr. Peters VLCC Glory Reihe mit möglicherweise verheerenden Folgen für die Anleger kommen.
Die Anleger des finanziell angeschlagenen Dr. Peters DS Renditefonds 120 VLCC “Leo Glory” erwartet scheinbar in jüngster Vergangenheit eine böse Überraschung nach der anderen. Dennoch sind die Anleger des Fonds nicht schutzlos gestellt.
Der nicht ordnungsgemäße Verlauf von Anlageberatungsgesprächen kann zu Schadensersatzansprüchen führen, sodass Sie als Anleger nicht zwangsläufig leer ausgehen müssen. Anstatt sich tatenlos dem Risiko eines Totalverlustes auszusetzen, empfiehlt es sich daher für Anleger, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
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