Die Anteilseigner des ,,SEB Immoinvest” sollen bereits im Juli 2012 offenbar 20 % des Fondsvermögens erlangt haben.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es stellt sich hier genauso wie bei anderen offenen Immobilienfonds die Frage, ob noch weitere Auszahlungen erfolgen. Die Abwicklung des offenen Immobilienfonds “SEB Immoinvest” stellt zurzeit die maßgebliche Aufgabe des SEB Asset Management dar. “SEB Immoinvest” befindet sich bisweilen in der Liquidation.
Es hat den Anschein, dass nur der “KanAm US-Grundinvest” im Rahmen seiner Liquidation im September 2010 bereits 463 Millionen Dollar an seine Anleger ausgezahlt und damit ein positives Ergebnis erzielt haben soll. Im Gegensatz dazu soll die Auszahlungsquote der anderen, sich in der Abwicklung befindlichen offenen Immobilienfonds, zwischen 0 bis 10% liegen.
Sollte es nicht zum Verkauf der Immobilienobjekte zum Stichtag kommen, muss sich die Depotbank um die Verkaufsabwicklung kümmern. Die schlechteste Situation soll es bei “TMW Immobilien Weltfonds” und dem “Axa Immoselect” geben, denn hier haben die Anleger im Rahmen der Liquidation noch gar kein Geld erhalten. Ursächlich könnte hier die Fremdfinanzierung der Immobilien oder der zu geringen Immobilienverkäufe sein.
Dahingegen sollen im Rahmen der Liquidation der Immobilienfonds “Degi Europa” und “Morgen Stanley P2 Value” bisweilen nur ein Drittel des Fondsvermögens an die Anleger ausgeschüttet worden sein. Binnen des nächsten Jahres soll jedoch das restliche Fondsvermögen dieses Fonds an die Anteilseigner ausgezahlt werden.
Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt wird Ihre rechtlichen Möglichkeiten einzelfallbezogen und individuell prüfen. Wenn sich Anleger schlecht beraten fühlen und Ihnen die Risiken Ihrer Beteiligung nicht dargestellt wurden, sollten Anleger einen Anwalt aufsuchen.
Ansatzpunkte für eine Schadensersatzhaftung können bei Banken möglicherweise Rückvergütungen sein, welche die Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. “Kick-Backs”), ohne sie gegenüber dem Anleger offenzulegen.
Sollten Anlegern offene Immobilienfonds als äußerst sichere Anlage mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals vorgestellt worden sein, ist zu empfehlen sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. In der Beratung kann nämlich eine schuldhafte Falschberatung des Beraters liegen, die zu Schadensersatzansprüchen führen kann.
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