Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Zu den Themen Bahnstreik, Jurastudenten zur Todesstrafe, Urteil zur Rundfunkbeitragspflicht, Kohl gegen seinen ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan & Bayern will Brandenburger Amtsrichter wegen mangelnder Verfassungstreue loswerden.
In unserem neuen Format informieren wir Sie über die aktuellen juristischen Ereignisse der vergangenen Woche. Welche Urteile sind besonders wichtig für die anwaltliche Praxis? Was hat sich der Gesetzgeber Neues ausgedacht? Dazu Kommentare, Diskussionen und vielleicht auch Streitigkeiten aus der Perspektive praktizierender Anwälte. Das Ganze wie immer ungeschnitten und auf den Punkt gebracht.
Heute in Teil 5 unter anderem folgende Themen:
Bahnstreik: Was müssen Arbeitnehmer wissen?
Arbeitslohn: Arbeitnehmer tragen grundsätzlich das so genannte Wegerisiko. Wer zu spät kommt, hat für die verpasste Arbeitszeit keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt. Daneben drohen Abmahnung und im Wiederholungsfall Kündigung. Hierfür ist allerdings ein vorwerfbares Verhalten erforderlich. Da die derzeitigen Bahnstreiks lange genug angekündigt werden, muss man entsprechend längere Fahrzeiten einplanen. Wenn aber tatsächlich verkehrstechnisch nichts mehr geht, kann dies dem Arbeitnehmer nichts vorgeworfen werden. In der Praxis sind Absprachen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu empfehlen: die verlorene Zeit wird einfach nachgearbeitet.
Ein Drittel der Jurastudenten ist für die Todesstrafe – insgesamt nimmt die Bereitschaft unter den Jurastudenten, härtere Strafen zu verhängen, deutlich zu.
Der Erlanger Strafrechtsprofessors Franz Streng hat im Rahmen einer über 25 Jahre laufenden Langzeitstudie herausgefunden, dass ein Drittel aller Jurastudenten heutzutage die Einführung einer Todesstrafe für richtig hält. Vor 25 Jahren waren dies deutlich weniger. Das Ergebnis irritiert umso mehr, als sich die Studenten subjektiv viel sicherer fühlen als damals. Was ist los mit dem juristischen Nachwuchs?
Kohl-Protokolle: Kohl verklagt seinen ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan auf Herausgabe der Kopien
Altkanzler Kohl will nun auch die Kopien der Protokolle, die Originale hat er bereits. Außerdem verlangt Kohl die Unterlassung von bestimmten Äußerungen. Ursprünglich war Kohl mit seinem Begehren, die Veröffentlichung der Kohl-Protokolle in Buchform im Wege einer einstweiligen Verfügung zu verhindern, gescheitert. Der Antrag war nach Auffassung des Gerichts zu weit gefasst.
Urteil der Woche: Rundfunkbeitragspflicht weder europarechtswidrig, noch verfassungsrechtlich zu beanstanden, jedenfalls nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Az.: 3 K 4897/13 und 3 K 1360/14).
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat Klagen gegen den Südwestrundfunk – SWR – wegen Rundfunkbeitragspflicht abgewiesen (Az.: 3 K 4897/13 und 3 K 1360/14). Die Länder hätten für die Einführung des Rundfunkbeitrags die Gesetzgebungskompetenz. Der Rundfunkbeitrag sei auch nicht als Steuer anzusehen, da der Rundfunkbeitrag als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben werde. Durch die Anbindung der Beiträge an die Wohnungsinhaber werde auch nicht das Gleichheitsgebot verletzt. Bei der Erhebung von Rundfunkbeiträgen sei der Gesetzgeber befugt, in weitem Umfang zu generalisieren, pauschalisieren und typisieren.
Entgegen der Auffassung der Klägerin im Verfahren 3 K 1360/14 verstoße der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch nicht deshalb gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, weil anders als bisher im privaten Bereich ein einheitlicher Rundfunkbeitrag unabhängig davon anfalle, ob der Beitragsschuldner wie vorliegend die Klägerin “Nur-Radiohörer” sei oder Fernsehdarbietungen empfangen könne. Denn der Grundsatz der Gleichbehandlung gebiete es nicht, den Rundfunkbeitrag nach einzelnen Geräteklassen zu staffeln oder einen Grund- und einen Zusatzbeitrag vorzusehen.
Gegen die Urteile wurde die Berufung zugelassen.
Bayern will Brandenburger Amtsrichter wegen mangelnder Verfassungstreue loswerden
Die bayerische Justiz fürchtet, einen Rechtsradikalen versehentlich zum Richter auf Probe am Amtsgericht Lichtenfels berufen zu haben. Der Mann stammt aus Südbrandenburg und gilt Medienberichten zufolge als Hintermann des 2012 verbotenen rechtsextremistischen Vereins “Widerstandsbewegung Südbrandenburg”. Der bayerische Verfassungsschutz ist ebenfalls eingeschaltet. Wird man einen solchen Richter so einfach wieder los?
14.10.2014
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