München, 07.06.2013 – Der FC Bayern München hat das Triple gewonnen, bis zum Pokal-Endspiel stand die sportliche Herausforderung im Mittelpunkt. Nun aber ist ungewiss, was aus Uli Hoeneß, dem (bisherigen) Präsidenten und Chef des Aufsichtsrates von Bayern München, wird. Gegen ihn läuft ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung, es droht ein Prozess. Die Steueraffäre um Uli Hoeneß hat das Thema der strafbefreienden Selbstanzeige erneut in den Fokus der gegenwärtigen politischen und gesellschaftlichen Debatten gerückt.
Der Präsident des FC Bayern hatte sich wegen eines Schwarzgeldkontos in der Schweiz selbst angezeigt und wochenlang die deutschen Schlagzeilen bestimmt. Der Fall beschäftigte den Deutschen Bundestag einschließlich der Kanzlerin Angela Merkel und hat die Diskussionen um das Thema Steuerhinterziehung und Selbstanzeige erneut angeheizt. “Viele Steuersünder sind verunsichert, weil in den letzten Wochen wieder einmal deutlich geworden ist, dass das Entdeckungsrisiko enorm gestiegen ist und der Druck auf so genannte Steueroasen spürbar zugenommen hat”, berichtet der Münchner Rechtsanwalt Prof. (h.c.) Dr. Klaus Höchstetter , M.B.L.-HSG, Fachanwalt für Steuer- und für Strafrecht. Zuletzt hat die Affäre um die Offshore-Leaks gezeigt, wie viel schneller und leichter sich elektronisch gespeicherte Daten sichten und auswerten lassen als früher.
Die Zeiten haben sich geändert. Nach dem gescheiterten Doppelabkommen mit der Schweiz fordern die Schweizer Banken ihre Kunden inzwischen auf, dem deutschen Fiskus nicht versteuerte Geldanlagen zu melden. Sie sind an unversteuerten Geldern nicht mehr interessiert, weil diese nur politischen Ärger bedeuten. Das gleiche gilt auch für andere “Steueroasen”. “Für Steuersünder, die wieder ruhig schlafen wollen, gibt es keine Alternative zur strafbefreienden Selbstanzeige”, weiß der Experte Prof. Klaus Höchstetter. “Nur so können sie zumindest einen Teil ihres unversteuerten Vermögens in die Legalität überführen.”
Wer in Erwägung zieht, seine Steuerschulden beim Finanzamt zu melden, sollte damit nicht warten, denn die Möglichkeiten im Zusammenhang mit der strafbefreienden Selbstanzeige werden immer enger. Zuletzt hat Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) auf der Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern Anfang Mai einen Vier-Punkte-Plan zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige vorgeschlagen. Demnach soll die Straffreiheit in besonders schweren Fällen entfallen und der Strafzuschlag bei schweren Fällen erhöht werden. Bisher ist die strafbefreiende Selbstanzeige ab einer Höhe von 50.000 Euro hinterzogenen Steuern nur möglich, wenn die Betroffenen neben der Steuernachzahlung plus Zinsen zusätzlich einen Strafzuschlag von 5 Prozent zahlen. Dieser könnte auf 7,5 bis 10 Prozent erhöht werden. Auch wird diskutiert, die strafrechtliche Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung von 10 auf 15 Jahre anzuheben.
In welcher Form Söders Vorschläge umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Eine Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige wird jedoch von fast allen Parteien befürwortet, so dass nach der Bundestagswahl im Herbst mit strengeren Regelungen zu rechnen ist. Grundsätzlich arbeitet die Bundesregierung auch an einem besseren internationalen Informationsaustausch und geht das Thema “Steueroasen” offensiv an. Mittlerweile haben sich fast alle Staaten mit relevanten Finanzzentren dazu verpflichtet, am Austausch von Steuerinformationen teilzunehmen. Die Bundesrepublik hat mit vielen Ländern entsprechende Informationsaustauschabkommen geschlossen. Bereits jetzt informieren sich alle EU-Mitgliedstaaten automatisch gegenseitig über Zinseinkünfte von Anlegern; lediglich Österreich und Luxemburg nutzen bisher noch Ausnahmeregelungen. Luxemburg hat sich aber dem politischen Druck gebeugt und wird ab 2015 ebenfalls zum automatischen Informationsaustausch übergehen. Auch Österreich erwägt eine Datenfreigabe. Im Rahmen der G20 hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gemeinsam mit den Finanzministern der USA, Großbritanniens und Frankreichs die so genannte BEPS-Initiative gestartet, um Gewinnverlagerungen von Unternehmen in Steueroasen zu erschweren.
Angesichts des politischen und gesellschaftlichen Drucks sollte eine strafbefreiende Selbstanzeige lieber heute als morgen erfolgen. “Wer wieder ruhig schlafen will, sollte sich möglichst bald von einem spezialisierten Anwalt zur Selbstanzeige beraten lassen”, rät Prof. Höchstetter. Steuerhinterziehung gilt schon lange nicht mehr als Kavaliersdelikt. “Die strafbefreiende Selbstanzeige muss rechtzeitig und korrekt erfolgen, um die gewünschte Wirkung entfalten zu können. Sie muss in vollem Umfang die letzten zehn Jahre dokumentieren und die vorgeschriebene Form einhalten. Dabei müssen viele Details beachtet und Fehler unbedingt vermieden werden, denn spätere Nachbesserungen sind ausgeschlossen, zumindest äußerst schwierig.” Nur ein steuerlich ebenso wie strafrechtlich versierter Fachmann, der sich auf das Thema Selbstanzeige spezialisiert hat, kann die Wirksamkeit der strafbefreienden Selbstanzeige garantieren. Ein guter Anwalt wird sich außerdem dafür einsetzen, Zwangsmaßnahmen in Folge der Selbstanzeige, wie Durchsuchung, Verhaftung, Pfändung oder Arrestierung abzuwenden. Daher sollten Betroffene unbedingt professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.
Rechtsanwalt Prof. (h.c.) Dr. Klaus Höchstetter, M.B.L.-HSG, Fachanwalt für Steuer- und für Strafrecht, ist für alle Fragen rund um das Thema Selbstanzeige gerne Ihr kompetenter Ansprechpartner.
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Die Kanzlei Höchstetter und Kollegen in München wurde 1993 von Rechtsanwalt Prof. (h.c.) Dr. Klaus Höchstetter gegründet, der nach wie vor die Leitung innehat. Heute beschäftigt die expandierende Kanzlei ein Team von 10 bis 14 Mitarbeitern, bestehend aus mehreren Rechtsanwälten, die durch ihr Fachwissen einen großen Teil der Rechtsgebiete abdecken, Fachangestellten und freien Mitarbeitern. Über die Jahre hat sich die Kanzlei ein europaweites Netz von Kanzleien aufgebaut, mit denen Kooperationsverhältnisse bestehen. Dies gewährleistet, dass auch grenzüberschreitende Rechtsprobleme im Bedarfsfall an hoch qualifizierte Rechtsanwälte im Ausland übergeben werden können.
Prof. (h.c.) Dr. Klaus Höchstetter, M.B.L.-HSG, geb. 1964, studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie Politikwissenschaften an der Hochschule für Politik in München. 1990 legte er sein erstes juristisches Staatsexamen ab, 1993 folgten das zweite juristische Staatsexamen und der Abschluss des Politikstudiums als Diplomaticus Scientiae politicae Univ. (Dipl.sc.pol.Univ.). Seit 2000 erlangte Herr Höchstetter ergänzende Qualifikationen, insbesondere als Fachanwalt für Steuerrecht (2001), Anwalt für Wirtschaftsrecht (2003) und Executive Master of Business Law M.B.L.-HSG (2007). 2006 wurde er magna cum laude promoviert, außerdem erlangte er den Titel des Professors (h.c.). Herr Prof. Höchstetter verfügt über Berufserfahrung in der freien Wirtschaft und übernahm in der Vergangenheit diverse Lehraufträge. Darüber hinaus war er wiederholt bei Fernsehauftritten zu juristischen Fragestellungen zu sehen.
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