Bundesrat kippt das Steuerabkommen mit der Schweiz

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Bundesrat kippt das Steuerabkommen mit der Schweiz GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Einige Parteien versagten dem Steuerabkommen am 23.11.2012 die Zustimmung. Nun wird im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über das Abkommen beraten.

Ziel des Abkommens war eine Nachversteuerung des von deutschen Staatsangehörigen in der Schweiz angelegten “Schwarzgeldes”. Dadurch sollten dem deutschen Staat wohl Steuermehreinnahmen von rund 10 Milliarden Euro zufließen. Nach dem Steuerabkommen sollte das “Schwarzgeld” rückwirkend für die letzten zehn Jahre pauschal mit 21 bis zu 41 Prozent besteuert werden. Die Anonymität wäre den Steuersündern dadurch wohl geblieben. Einige der politischen Parteien hielten das Abkommen jedoch wohl nicht für ausreichend. Damit ist das Abkommen nun vorerst gescheitert. Andere Stimmen verwiesen hingegen auf den Umstand, dass dem Staat auf Dauer wohl Milliarden verloren gehen würden, da eventuelle Steueransprüche verjähren könnten.

Die Schweiz geht weiterhin von einer Einigung mit der Bundesrepublik aus. Das Abkommen hatte in der Schweiz bereits alle parlamentarischen Abstimmungen durchlaufen. Mit Großbritannien und Österreich sollen im Jahre 2013 ebenfalls Steuerabkommen geschlossen werden.

Die Schweiz soll auch unabhängig von der Entscheidung im Vermittlungsausschuss steuerliche Reformen einleiten. In Zukunft solle nur noch Vermögen verwaltet werden, dessen Verlagerung in Deutschland angezeigt wurde.

Viele deutsche Staatsbürger haben unversteuertes Vermögen in der Schweiz angelegt. Da die Steuerhinterziehung unter Strafe steht, sollte im Zweifel eine Selbstanzeige in Betracht gezogen werden. Hierfür sollten Sie jedoch einen versierten Rechtsanwalt aufsuchen und sich von diesem beraten lassen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur mit der Hilfe eines Rechtsanwalts zu empfehlen.

Durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt kann der Anzeigende in manchen Fällen Straffreiheit erlangen. Nach Aufdeckung der Tat von den zuständigen Behörden könnte eine solche Selbstanzeige jedoch entfallen.

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