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Planmäßig sollte in Sachen Clerical Medical (CMI) ein lang ersehntes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs am 08.02.2012 fallen. Stattdessen aber nahm CMI kurz vor der Verhandlung zwischen dem britischen Versicherer und der Klägerin die Revision zurück, was zum Erlass eines Anerkenntnisurteils führt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führt aus: In dem zu entscheidenden Fall hat CMI mit einer Kundin eine Lebensversicherung gegen Einmalzahlung in Höhe von 247.000 Euro abgeschlossen. Dafür hat diese einen Kredit über 250.000 Euro mit 6,5 % aufgenommen. Ihr wurde eine jährliche Wertentwicklung in Höhe von 8,5 % zugesagt und versprochen, dass sie zumindest keine Verluste mit dieser Investition machen wird. Tatsächlich trafen diese Wertentwicklungen allerdings nicht ein, das Geld schien verloren.
Das ist nicht der einzige Fall einer Anlegerklage gegen CMI, alleine in Deutschland gibt es etliche Verfahren. CMI soll vorgeworfen werden, ihre Versicherungsnehmer fehlgeleitet zu haben, indem ihnen falsche Angaben über die Vergangenheitsrendite gemacht wurden. Der BGH sollte darüber entscheiden, ob sich aus falschem Versprechen eines Vermittlers ein Schadensersatzanspruch gegen CMI ergeben könnte. Eine diesbezügliche Entscheidung des BGH ist mit der Rücknahme der Revision wieder in die Ferne gerückt. Fraglich ist zwar, ob sich aus diesem BGH-Urteil tatsächlich eine Grundsatzentscheidung ergeben hätte, da die vom CMI angebotenen Verträge von den Produkten deutscher Versicherer abweichen. Gleichwohl wird ein diesbezügliches Urteil des Bundesgerichtshofes weiterhin mit Spannung erwartet.
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