BGH entscheidet erneut über Prospekthaftung

BGH entscheidet erneut über Prospekthaftung

BGH entscheidet erneut über Prospekthaftung GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BGH (Bundesgerichtshof) hat mit seiner Entscheidung vom 18.09.2012 (AZ: XI ZR 344/11) die Rechte von Anlegern weiter gestärkt. Die Instanzgerichte sollen die Klage zuvor noch abgewiesen haben.

Dem Urteile solle ein Werbeprospekt zugrunde liegen, welcher insbesondere die Beschreibung “ausgewogene Konditionen” enthalten habe. Nach der Auffassung der Karlsruher Richter erwecke diese Aussage beim Anleger die Vorstellung einer soliden und sicheren Geldanlage.

Insgesamt habe der Bundesgerichtshof die Werbeaussagen des von dem Kläger beanstandeten Werbeprospekts als irreführend angesehen. Da sich der Prospekt an unerfahrene Anleger richte, müsse sich auch die Gestaltung der dortigen Beschreibungen an den Empfängerhorizont sowie die Informationsmöglichkeiten eines solchen Publikums richten.

Dass ein Gewinnabführungsvertrag an das beherrschende Unternehmen bestünde, sei aus den Ausführungen des Werbeprospekts laut der Entscheidung entsprechend auch nicht hervorgegangen. Es soll somit die Möglichkeit eines Drittunternehmens bestanden haben, eventuelle Gewinne abzuziehen. Dies habe das Risiko einer negativen Wertentwicklung der Inhaberschuldverschreibungen für die Anleger insofern erhöht. Nach Ansicht des BGH hätte die Kenntnis dieses Umstands erheblichen Einfluss auf die Einschätzung der Anlagesicherheit und damit auch die Anlageentscheidung haben können.

Fehler im Anlageprospekt können bei vielen Kapitalanlagen gegeben sein. In vielen Fällen würden die Anleger so in die Irre geführt, indem Risiken verschwiegen, Chancen falsch dargestellt oder unternehmerische Verflechtungen verschleiert würden.

Banken und andere Vermittler könnten sich durch solche falschen oder unterlassenen Angaben beim Vertrieb der Anlage schadenersatzpflichtig gemacht haben. Ein im Kapitalmarktrecht erfahrener Rechtsanwalt kann Ihre Beteiligung einzelfallorientiert darauf überprüfen, ob sie Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

Ein erfahrener Anwalt berät Sie individuell und kann Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie eventuellen Schaden vermeiden können. Auf Grund von eventuell drohender Verjährung sollten Anleger hierbei nicht zögern, um Nachteile zu vermeiden.

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M Rainer
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