Rechtsbereiche von Rechtsanwalt Offermann
Seit März 2008 ist Herr Offermann mit seiner Kanzlei in Eschweiler der perfekte Ansprechpartner für rechtliche Fragen und Probleme. Seine Schwerpunkte sind:
Arbeitsrecht
Miet-, Immobilien- und
Recht im Internet
Verkehrsrecht
Zivilrecht/ Vertragsrecht
Wohnungseigentumsrecht
Dabei fällt sein Zuständigkeitsbereich auf kleine bis mittelständische Unternehmen sowie auf Privatpersonen aus der gesamten Region Aachen. Für seine Mandanten nimmt sich Herr Offermann genug Zeit, um in einem persönlichen Gespräch stets bestens beraten zu können.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein spezieller Rechtsbereich und regelt die Rechtsverhältnisse zwischen unselbständigen und abhängigen Erwerbstätigen. Es ist zu separieren in das Individualarbeitsrecht, welches die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber klärt und das Kollektivarbeitsrecht. Hierin sind die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden geregelt, also z.B. die Beziehung zwischen Gewerkschaften (auf der Arbeitnehmerseite) und Arbeitgeberverbänden. Unter das Arbeitsrecht fällt z.B. auch das Tarifvertragsgesetz.
Kündigung und Aufhebungsvertrag
Unter einer Kündigung versteht man eine einseitige Willenserklärung, ein Arbeits- oder Vertragsverhältnis zu beenden. Eine Kündigung kann entweder fristgerecht (ordentlich) oder fristlos (außerordentlich) erfolgen. Eine fristlose Kündigung kann nur erfolgen, wenn ein besonderer und wesentlicher Grund vorliegt, bspw. ein Diebstahl oder ein anderes gravierendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Eine fristlose Kündigung kann aber auch durch den Arbeitnehmer vorgenommen werden, bspw. wenn ihm die Arbeit am Arbeitsplatz durch eine Benachteiligung der Kollegen aufgrund seiner Persönlichkeit, nicht mehr zumutbar ist.
Interview:
WUP: Seit wann besteht Ihre Kanzlei?
Herr Offermann: Ich habe die Kanzlei in Eschweiler am 01.03.2008 in Eschweiler eröffnet. Zuvor habe ich meine Ausbildung sowie mein Studium absolviert und zunächst in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet.
WUP: Ihre Kanzlei befindet sich in Eschweiler. Warum gerade dieser Standort?
Herr Offermann: Da ich gebürtiger Eschweiler bin, habe ich mich dazu entschieden, auch meine Kanzlei hier zu eröffnen. Zudem ist Eschweiler nur unweit entfernt von Aachen und auch von Köln, sodass sich die Kanzlei trotzdem in der Nähe zu gleich zwei großen Städten befindet.
WUP: Was versteht man unter Arbeitsrecht?
Herr Offermann: Vereinfacht gesagt, handelt es sich hierbei um ein Rechtsgebiet, dass die Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber auf der einen und dem Arbeitnehmer auf der anderen Seite regelt. Dies ist das so genannte Individualarbeitsrecht. Die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts wurden unter anderem zum Schutz der Arbeitnehmer geschaffen, da sich die Arbeitnehmer im Verhältnis zum Arbeitgeber naturgemäß in einer unterlegenen Rolle befinden. Darüber hinaus gibt es noch das so genannte Kollektivarbeitsrecht, das sich unter anderem mit dem Tarifvertragsrecht, dem Recht der Gewerkschaften und dem Betriebsverfassungsrecht befasst.
WUP: Zur Kündigung: Was für Kündigungsarten gibt es?
Herr Offermann: Zum einen gibt es die ordentliche fristgerechte Kündigung und zum anderen die außerordentliche fristlose Kündigung. Umgangssprachlich wird die außerordentliche fristlose Kündigung häufig als fristlose Kündigung bezeichnet. Darüber hinaus gibt es noch die außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist. Diese spielt in der Praxis jedoch eine untergeordnete Rolle.
WUP: Wie unterscheiden sie sich?
Herr Offermann: Bei einer ordentlichen fristgerechten Kündigung wird die Kündigung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist wirksam. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt außerhalb einer Probezeit mindestens 4 Wochen zum 15. eines jeden Monats oder zum Monatsende. In Tarifverträgen kann eine kürzere Kündigungsfrist festgelegt werden, wovon in der Praxis auch häufig Gebrauch gemacht wird. In der Regel ist die Kündigungsfrist von der Dauer und dem Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig. Vereinfacht gesagt: Je länger das Arbeitsverhältnis besteht, desto länger ist die Kündigungsfrist. Eine außerordentliche fristlose Kündigung kann nur bei sehr schwerwiegenden Gründen erklärt werden. Dies gilt sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung.
WUP: Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung?
Herr Offermann: Möchte man gegen die Kündigung vorgehen, ist es unabdingbar, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Hierbei handelt es sich um die so genannte Kündigungsschutzklage, bei der das Arbeitsgericht überprüft, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist zur Klageerhebung, gilt die Kündigung automatisch als rechtmäßig. Rechtsschutz gegen die Kündigung gibt das dann nur noch in seltenen Ausnahmefällen, beispielsweise, wenn man die Frist wegen einer schweren Erkrankung nicht einzuhalten vermochte. Gegen eine fristlose Kündigung sollte der Arbeitnehmer immer mit einer Klage vorgehen, da die Agentur für Arbeit sonst regelmäßig eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängt, was mit empfindlichen finanziellen Einbußen für den Arbeitnehmer verbunden ist.
WUP: Woher stammen Ihre Mandanten? Was sind so die regelmäßig wiederkehrenden Fälle im Bereich Arbeitsrecht?
Herr Offermann: Ich vertrete sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite. Zu meinen Mandanten zählen Privatpersonen sowie Einzelunternehmer, Kleinbetriebe und mittelständische Unternehmen mit einer Betriebsgröße von bis zu 50 Mitarbeitern. In den meisten Fällen geht es um strittige Kündigungen, Abmahnungen oder Streitigkeiten betreffend den Lohnanspruch des Arbeitnehmers.
WUP: Was macht Ihnen Spaß an Ihrem Beruf?
Herr Offermann: Der Beruf des Rechtsanwaltes bietet vielfache Gestaltungsmöglichkeiten. Jeder Fall ist einzigartig und muss im Hinblick auf seinen Einzelfallcharakter rechtlich gewürdigt werden. Daher ist mein Beruf sehr abwechslungsreich und man lernt interessante Menschen kennen.
WUP: Was ist ein Aufhebungsvertrag und wie ist er von einer Kündigung abzugrenzen?
Herr Offermann: Bei einem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis im Gegensatz zur Kündigung einvernehmlich aufgehoben. Bei einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis einseitig aufgelöst. Bei einem Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvertrag genannt, ist besondere Vorsicht geboten, da auch hier eine Sperrzeitverhängung durch die Arbeitsagentur droht. Deshalb sollte sich der Arbeitnehmer unbedingt juristischen Rat einholen, bevor er einen solchen Aufhebungsvertrag abschließt.
Kontakt Rechtsanwalt Offermann
Oliver Offermann
Martin-Luther-Straße 13
52249 Eschweiler
Tel: 02403-502 7480
Mail: info@rechtsanwalt-offermann.de
Web: http://rechtsanwalt-offermann.de/
rechtsanwalt-offermann.de/
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Deutschland
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