30.07.2014 – Die Anleger von PROKON können aufatmen. Der bisherige Geschäftsführer Carsten Rodbertus wird künftig keinen Einfluss mehr auf die insolvente Genussrechtsgesellschaft ausüben. Anleger stimmen für eine Sanierung durch einen Insolvenzplan durch den bisherigen Insolvenzverwalter.
Gläubigerversammlung beginnt mit einem Eklat
Trotz der in jeder Hinsicht guten Vorbereitung startete die Gläubigerversammlung des insolventen Unternehmens PROKON am 22.07.2014 mit einem Eklat. Gerade einmal die Formalien und die Regeln für einen geordneten Verfahrensablauf waren geklärt, als das Gericht bekannt gab, dass Gläubigervertreter drei Befangenheitsanträge gegen die verfahrensleitende Rechtspflegerin gestellt hätten. Nur 15 Minuten nach Verfahrensbeginn musste die Versammlung erstmals unterbrochen werden.
Die im Ergebnis erfolglosen Befangenheitsanträge wurden gestellt, nachdem das Amtsgericht Itzehoe die von Anlegern an einen Herrn Alfons Sattler, einen Vertrauten des ehemaligen PROKON-Chefs Rodbertus, erteilten Stimmrechtsvollmachten mit einem Volumen von rd. EUR 190 Mio. für wertlos (EUR 0,00) erklärt hatte. Damit wurden mind. 15.000 Anlegern ihre Stimmrechte entzogen. Die Herrn Sattler erteilten Vollmachten rechnet das Amtsgericht Itzehoe unmittelbar dem ehemaligen PROKON-Chef zu und gelangt dadurch zu einem unzulässigen Interessenkonflikt, da Rodbertus als Geschäftsführer von PROKON nicht zugleich die Interessen von Gläubigern des Unternehmens vertreten könne.
Insolvenzverwalter berichtet von chaotischen Zuständen
Nach Fortsetzung der Gläubigerversammlung schilderte der Insolvenzverwalter Dr. Penzlin über mehr als zwei Stunden die Situation von PROKON, welche er zu Beginn seiner Tätigkeit Ende Januar vorgefunden habe. Wiederholt sprach Dr. Penzlin von denkwürdigen Zuständen, die er so noch nicht erlebt habe. Die für einen Betrieb von der Größe PROKONS unerlässlichen Organisations- und Verwaltungsstrukturen seien in vielen Bereichen schlicht nicht vorhanden gewesen, in anderen Bereichen habe es schon an den technischen Voraussetzungen gemangelt. So habe PROKON lediglich mit einem einzigen Bankkonto gewirtschaftet, von welchem sämtliche Ein- und Auszahlungen erfolgt sind, unabhängig davon, ob es sich um Zahlungen von und an Anleger oder um Einspeisungsvergütungen usw. gehandelt habe. Der vom Insolvenzverwalter eingesetzte kaufmännische Leiter brachte es auf den Punkt, als er den Geschäftsbetrieb von PROKON als einen “ungesteuerten Blindflug” bezeichnete. Für die Defizite seien – so der Verwalter Dr. Penzlin – aber nicht die Mitarbeiter von PROKON verantwortlich, sondern deren Ex-Chef Rodbertus, der die Implementierung strukturierter Geschäfts- und Verwaltungsabläufe trotz entsprechender Anregungen seitens der Mitarbeiter stets verhindert habe.
Gleichwohl sieht der Insolvenzverwalter gute Möglichkeiten, das Kerngeschäft von PROKON dauerhaft und nachhaltig im Rahmen der Erstellung und Umsetzung eines Insolvenzplanes zu sanieren. PROKON besitze werthaltige Vermögensgegenstände und sei aktuell mit der Entwicklung größerer Windparks befasst, aus denen künftige Erträge zu erwarten seien. Lediglich die unrentablen Bereiche wie die Produktion der Windkraftanlage P3000, die Pflanzenölproduktion und das Engagement bei HIT Torgau müssten veräußert werden. Für die Anleger bedeute dies zwar zunächst den Verlust von Teilen ihres Kapitals, andererseits bestünde die Chance auf künftige Erträge aus dem Kerngeschäft.
Rodbertus zeigt sich uneinsichtig
Der ehemalige Geschäftsführer Rodbertus zeigt sich für die massive Kritik des Insolvenzverwalters an der bisherigen Geschäftsführung und Organisation des Geschäftsbetriebs nicht empfänglich. Eigene Fehler sieht er lediglich in der Umstellung der Genussrechtsbedingungen, die dazu führte, dass die massenhafte und kurzfristige Kündigung des Genussrechtskapitals erst möglich wurde; auch habe man mit 8 % wohl ein bisschen hoch gegriffen. Dass es bei PROKON eine nur mangelhafte Buchhaltung gab und eine zentrale Unternehmenssteuerung sowie das Controlling gleich ganz fehlten, ist für Rodbertus ebenso wenig der Rede wert wie die Tatsache, dass die Ausgabe von Genussrechten durch PROKON zuletzt – so der Insolvenzverwalter Penzlin – zum Selbstzweck des Unternehmens geworden sei und nicht mehr in erster Linie der Finanzierung neuer Projekte gegolten habe. Den Vorwurf der unbesicherten Darlehensvergabe in dreistelligem Millionenbereich weist Rodbertus hingegen mit einer Option auf Gesellschaftsanteile des finanzierten Unternehmens zurück, freilich ohne einen Hinweis darauf, dass der Optionsvertrag längst aufgehoben worden ist.
Für Rodbertus liegt die Ursache der Insolvenz vielmehr in einer medialen Hetzkampagne gegen PROKON, angeblich gesteuert von Hochfinanz und Großindustrie. Dem Insolvenzverwalter wirft Rodbertus Betrug und Untreue vor, da dieser PROKON zerschlagen und das Vermögen der Anleger verramschen wolle. Die Vorstellung seines wiederholt angekündigten Sanierungskonzepts, welches den Anlegern über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren 90 % bis 100 % des investierten Kapitals zuzüglich einer Rendite bescheren sollte, bleibt er der Gläubigerversammlung hingegen schuldig.
Gläubiger stellen die Weichen für eine Sanierung
Die Gläubiger von PROKON haben sich letztlich mit großer Mehrheit für die Erstellung eines Insolvenzplanes zur Unternehmenssanierung entschieden. Dieser wird nun in den kommenden Wochen vom Insolvenzverwalter und dessen Mitarbeitern ausgearbeitet und den Gläubigern voraussichtlich Anfang 2015 vorgestellt. Unabhängig davon sollten die Anleger schon jetzt prüfen lassen, wer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Eine Prüfung sollte durch versierte Rechtsanwälte aus dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts erfolgen. Die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte verfolgt hier verschiedene Ansätze, die über die Prüfung deliktischen Handelns bis hin zur Prospekthaftung reichen.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. “Schrottimmobilien” und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift “FOCUS” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift “Capital”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
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