Allianz Flexi Immo: Zielfonds wird aufgelöst – Möglichkeiten der Anleger

Allianz Flexi Immo: Zielfonds wird aufgelöst - Möglichkeiten der Anleger GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Allianz Flexi Immo ist ein Dachfonds, der überwiegend in Kapitalanlagen mit Immobilienbezug investierte, unter anderem auch in offene Immobilienfonds. So wurden rund 27 Prozent der Anlegergelder in den offenen Immobilienfonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund investiert. Dieser wurde geschlossen und wird nicht wieder geöffnet. Das Fondsmanagement gab vor kurzem bekannt, dass der Fonds nun abgewickelt werde.

Für Anleger, die sich am Dachfonds Allianz Flexi Immo beteiligt haben, sind das schlechte Nachrichten. Denn auch der Dachfonds hat bereits im April 2012 die Anteilsrücknahme eingestellt. Eine Wiedereröffnung des Fonds ist durch die neue Entwicklung nicht gerade wahrscheinlicher geworden. Anleger müssen die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass der Allianz Flexi Immo nicht wieder öffnen wird. Finanzielle Verluste können die Folge sein.

Dachfonds ähneln in ihrer Funktionsweise offenen Immobilienfonds. Beide haben die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen und zu schließen. Die Anleger können während der Schließungsphase nicht frei über ihr Geld verfügen. In Bezug auf offene Immobilienfonds stellte der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 29. April 2014 fest, dass die vermittelnden Banken ungefragt über dieses Schließungsrisiko informieren müssen, da es für die Anleger ein ständiges Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase bedeute. Sind die Banken dieser Aufklärungspflicht nicht nachgekommen, haben sie sich nach Rechtsprechung des BGH schadensersatzpflichtig gemacht.

Da der Allianz Flexi Immo zu einem großen Teil in offene Immobilienfonds investiert hat und sich die Funktionsweisen sehr ähneln, ist es möglich, dass sich die BGH-Rechtsprechung zu offenen Immobilienfonds auch auf den Dachfonds anwenden lässt.

Betroffene Anleger können sich zur Überprüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Schadensersatz an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

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