Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Essen – vom 11. Juli 2015
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Unnötige Arthroskopien und Einsatz einer atypischen Knie Endoprothese, LG Essen, Az.: 1 0 227/13
Chronologie:
Die Klägerin unterzog sich beim ersten Beklagten Ende 2009 und Anfang 2010 innerhalb von drei Monaten Kniearthroskopien. Trotz dieser Eingriffe stellte sich keine Besserung, sondern eine Verschlimmerung des Zustandes ein.
Daraufhin entschloss sich die Klägerin Mitte 2010, bei der zweiten Beklagten auf Anraten des Orthopäden, zum Einsatz einer Totalendoprothese. Während der Operation wurde durch Unachtsamkeit die Knochenrinde verletzt, so dass eine für die seinerzeit 50-jährige Klägerin atypisch große Prothese eingesetzt werden musste. Ende 2013 musste diese bereits gewechselt werden, da eine Low-Grad-Infektion auftrat.
Zukünftig ist ein erneuter Wechsel aufgrund der atypisch großen ersten Prothese nicht mehr möglich. Dann bleibt der Klägerin nur die Versteifung des linken Beines.
Verfahren:
Das Landgericht Essen hat ein orthopädisches Fachgutachten eingeholt, in welchem dem ersten Beklagten nachgewiesen wurde, dass beide Arthroskopien nicht zielführend gewesen seien. Zu diesem Zeitpunkt war aufgrund des vorliegenden MRTs bereits klar ersichtlich, dass der Klägerin nur eine Prothese hätte weiterhelfen können. Ebenfalls waren die selbst erstellten Aufklärungsbögen nicht ordnungsgemäß.
Dem zweiten Beklagten wurde aufgrund des OP-Berichtes vorgeworfen, dass die Prothesengröße nur aufgrund der Verletzung der Knochenrinde eingesetzt werden musste.
Das Gericht riet den Parteien eine gütliche Einigung an, welche diese annahmen. Der Streitwert liegt im fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Erschwerend kam für die Klägerin hinzu, dass sie ihre damalige Rechtschutzversicherung – die Rechtsschutzunion Schaden GmbH mit Sitz in München – vor Klageeinreichung auf Deckungsschutz verklagen musste. Das LG München gab der Klägerin Recht und die Versicherung übernahm den begehrten Deckungsschutz.
Zum wiederholten Male müssen Versicherungsnehmer, so wie im vorliegenden Fall, gegen die eigene Rechtsschutzversicherung zunächst gerichtlich vorgehen, um den begehrten Deckungsschutz zu erhalten. Mehrere Dutzend Gerichtsverfahren, in denen diesem Versicherer vom Gericht aufgezeigt wurde, dass er seinen Pflichten aus dem Versicherungsvertrag nachzukommen habe, sind gerichtskundig. Derartige unnötige Verfahren belasten die Gerichtsbarkeit und die entstehenden Zusatzkosten die Versichertengemeinschaft. Zwischenzeitlich haben die Entscheidungsträger des Versicherers auf die Prozessverluste reagiert und versprechen, zukünftig in eine seriöse Regulierungspraxis überzugehen. Erste Anzeichen hierfür sind bereits erkennbar, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LL.M.
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