Abstimmung bei der Betriebsratswahl

Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen zum Beschluss des Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 17. Mai 2013 – 5 TaBVGa 2/13 -, juris -.

Betriebsratswahl: Werden für die Wahl des Wahlvorstandes mehr Mitglieder vorgeschlagen als Posten zur Verfügung stehen, muss der Wahlvorstand durch eine Abstimmung bestimmt werden. Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen zum Beschluss des Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 17. Mai 2013 – 5 TaBVGa 2/13 -, juris -.

Ausgangslage:

Sind insgesamt mehr Kandidaten vorhanden als Posten im Wahlvorstand, dann kann der Wahlvorstand auch ohne Wahl bestellt werden. Im genannten Fall war dies jedoch anders. Trotz mehr Kandidaten als Posten wurde keine Wahl durchgeführt.

Die Entscheidung:

Die Bestimmung des Wahlvorstandes durch die Betriebsversammlung wurde vom Landesarbeitsgericht Nürnberg für unwirksam angesehen. Eine Bestellung des Wahlvorstandes durch Akklamation sei nur wirksam, wenn der Wahlvorstand nur so viele Mitglieder hat, wie Wahlvorstandskandidaten vorgeschlagen sind. Gibt es mehr Kandidaten, muss gewählt werden. (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 17. Mai 2013 – 5 TaBVGa 2/13 -, juris)

Fachanwaltstipp:

Schon mit der Wahl des Wahlvorstandes müssen die demokratischen Regeln eingehalten werden. Gibt es mehr Kandidaten als Posten, so gehört auch eine echte Wahl dazu. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird das Betriebsverfassungsgesetz zwar dahingehend ausgelegt, dass eine Betriebsratswahl und das damit verbundene Prozedere nicht unnötig erschwert werden soll, jedoch müssen die wichtigsten demokratischen Regeln eingehalten werden. Vor allem bei dem eigentlichen Wahlakt muss dies beachtet werden. Denn auch die Betriebsratswahl wird schnell angreifbar bzw. nichtig, wenn die wesentlichen Spielregeln nicht eingehalten werden.

4.9.2013

Betriebsratswahl: (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 17. Mai 2013 – 5 TaBVGa 2/13 -, juris)

In der Zeit von März und Mai 2014 werden die nächsten regulären Betriebsratswahlen durchgeführt. Wir beraten und schulen Sie im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer rechtssicheren Betriebsratswahl. Anhand von Schulungsmaterial gehen wir mit Ihnen die erscheinenden Schritte für eine reibungslose Wahl durch. Welche Formalien sind einzuhalten? Welche Fehler sind unbedingt zu vermeiden, um die Betriebsratswahl nicht anfechtbar zu machen? Wie kann man typische Fehlerquellen in der Praxis rechtzeitig erkennen und den Fehlern vorbeugen? Was tun, wenn doch einmal etwas schief geht? Damit beschäftigen wir uns in dem Seminar. Sie erhalten zudem umfassende Unterlagen und
Formulare.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden