Ein Interview von Anne-Kristin Wolff mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Thema Abfindung.
Anne-Kristin Wolff: Herr Bredereck, nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber stellt sich für viele Arbeitnehmer, gerade wenn sie lange Jahre in ihrem Betrieb gearbeitet haben, die Frage nach einer Abfindung. Gibt es einen Anspruch darauf?
Fachanwalt Bredereck: Leider in der Regel nicht. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber kündigt. Manchmal gibt es einen Sozialplan und der Arbeitnehmer kann daraus direkt einer Abfindung beanspruchen.
Anne-Kristin Wolff: Aber man hört doch oft davon, dass der Arbeitgeber (hohe) Abfindungen zahlen “muss”. Wie kommt es dazu?
Abfindungen als Ergebnis einer Kündigungsschutzklage
Fachanwalt Bredereck: Nun, der Arbeitgeber kann natürlich zeitgleich mit dem Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer eine Abfindung anbieten. Dieser Fall ist auch gesetzlich geregelt worden. Allerdings verpflichtet sich der Arbeitnehmer dann sozusagen als “Entgegenkommen” dazu, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt. Solche Angebote werden in der Praxis nur selten gemacht, da der Arbeitnehmer meist ohnehin klagt um eine höhere Abfindung zu erzielen.
Anne-Kristin Wolff: Was muss der Arbeitnehmer tun, wenn der Arbeitgeber keine Abfindung in der Kündigung anbietet?
Fachanwalt Bredereck: Der Arbeitnehmer muss als Antwort auf die Kündigung innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Für den Arbeitnehmer ist die Kündigungsschutzklage oft das einzige aber auch ein sehr gutes Druckmittel gegen den Arbeitgeber. Die Gerichte hängen die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Kündigung sehr hoch. Scheitert also die Kündigung, müsste der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter beschäftigen und den gesamten Lohn nachzahlen. Es ist offensichtlich, dass der Arbeitgeber diese Lösung regelmäßig nicht bevorzugt.
Anne-Kristin Wolff: Und deswegen zahlt er lieber eine Abfindung.
Fachanwalt Bredereck: Genau. Der Arbeitgeber “erkauft” sich dann sozusagen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Anne-Kristin Wolff: Welche “Abfindungs-Tipps” können Sie nach dem oben gesagten geben?
Tipps für eine Abfindung
Fachanwalt Bredereck: Bei einer Kündigung ist es zunächst wichtig, dass der Arbeitnehmer sich so schnell wie möglich an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt, am besten einen Fachanwalt wendet. Zum einen läuft die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage. Manchmal gibt es aber auch ganz kurze weitere Fristen. Die Zurückweisung einer Kündigung mangels ordnungsgemäßer Bevollmächtigung muss zum Beispiel unverzüglich, also nach wenigen Tagen erfolgen. Eine Woche kann hier schon zu spät sein. Wer nicht sofort den Anwalt aufsucht, verschlechtert also möglicherweise schon die eigene Rechtsposition.
Anne-Kristin Wolff: Viele Menschen scheuen sicher die Kosten eines Anwalts.
Fachanwalt Bredereck: Es gibt wenig Bereiche unserer Tätigkeit die sich für Mandanten so sicher finanziell lohnen, wie die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht. Aufgrund der regelmäßig erzielten hohen Abfindungen fallen die Kosten selten ins Gewicht. Wenn Rechtschutzversicherung hat oder Prozesskostenhilfe beanspruchen kann, muss sich ohnehin um die Kosten wenig Sorgen machen
29.4.2015
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