Kaufhof: Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung – Tipps für Arbeitnehmer

Kaufhof: Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung – Tipps für Arbeitnehmer

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Kaufhof: Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung - Tipps für Arbeitnehmer

Fachanwalt Bredereck

Kaufhof will bei Gehältern sparen

Verschiedenen Pressemeldungen zufolge (u. a. Süddeutsche Zeitung vom 10.10.2017) hat der Warenhauskonzern Kaufhof mit Verdi Gespräche aufgenommen zum Abschluss eines Beschäftigungssicherungsvertrages. Was zunächst für die Mitarbeiter gut klingt, ist tatsächlich ein neuer Tarifvertrag, der mit erheblichen Einschnitten für die Arbeitnehmer im Hinblick auf Gehalt und Arbeitszeiten verbunden wäre. Worauf sollten Arbeitnehmer in einer solchen Situation vorbereitet sein? Wie sollten sie reagieren?

Regelungen für Arbeitnehmer kritisch

Die angepeilten Regelungen, speziell die Einbußen beim Gehalt, sind für Arbeitnehmer gefährlich. Ob sich ein Unternehmen in der Krise durch einen entsprechenden Tarifvertrag wirklich nachhaltig erholt, lässt sich kaum sagen. Im schlimmsten Fall hat man Gehaltseinbußen hingenommen und steht am Ende doch ohne Arbeitsverhältnis dar.

Aufhebungsverträge bleiben möglich

Auch wenn es um Beschäftigungssicherung geht, versuchen Unternehmen in Krisenzeiten dennoch oftmals, parallel Personal abzubauen. Es bleibt dem Arbeitgeber in solchen Situationen unbenommen, auf den Abschluss von Aufhebungsverträgen hinzuwirken. Hier gilt für Arbeitnehmer wie immer, auf keinen Fall etwas ohne vorherige rechtliche Beratung zu unterschreiben. Wer das tut, kommt davon in der Regel nicht mehr weg und hat später unter Umständen erhebliche Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld (Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit).

Kündigungen des Arbeitgebers

Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung sind meist mit einem Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen verbunden. Aus anderen Gründen bleibt eine Kündigung für den Arbeitgeber aber möglich. Auch hier gilt es, wie üblich, sich direkt nach Erhalt der Kündigung an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Die kann unter Umständen unverzüglich zurückgewiesen werden. In der Regel lohnt sich eine Kündigungsschutzklage, die innerhalb von drei Wochen erhoben werden muss.

Individuelle Änderungen von Arbeitsbedingungen

Wenn der Arbeitgeber versucht, im Rahmen von individuellen Vereinbarungen auf eine Veränderung der Arbeitsbedingungen hinzuwirken, sollten Arbeitnehmer ebenfalls vor einer Unterschrift zurückschrecken. Wer in andere Abteilungen versetzt werden oder Gehaltseinbußen hinnehmen soll, hat dadurch in aller Regel keine Vorteile zu erwarten.

Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

Was wir für Sie tun können

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten.

23.10.2017

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Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

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