Zinslast senken – Darlehen widerrufen
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Zinsen für ein Baudarlehen waren von 2010 bis 2013 noch deutlich höher als heute. Dadurch kann sich der Widerruf eines nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehens durchaus lohnen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Immobiliendarlehen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, sind nicht vom Ende des “ewigen” Widerrufsrechts betroffen. Sie können immer noch widerrufen werden, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Tatsächlich ist dies auch bei den jüngeren Darlehen zur Immobilienfinanzierung noch immer häufig der Fall.
Seit dem 11. Juni 2010 mussten Banken und Sparkassen verschiedene Pflichtangaben in der verwendeten Widerrufsbelehrung aufführen. Dabei reichte es aus, wenn einige Angaben beispielhaft aufgeführt wurden. Nach Ansicht verschiedener Gerichte haben die Banken dabei nicht immer die richtige Auswahl getroffen und z.B. Angaben aufgeführt, die für ein Immobiliendarlehen nicht relevant sind. Für die Verbraucher sei es dabei kaum möglich, den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu erkennen. Bei solch irreführenden Angaben sei die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt worden und der Widerruf könne auch noch Jahre nach Abschluss des Darlehens erfolgen. Das geht u.a. aus einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 2. Dezember 2015 hervor (Az.: 3 U 108/15).
Angesichts der Zinsentwicklung in den vergangenen Jahren und des derzeit historisch niedrigen Zinssatzes kann sich der Widerruf eines jüngeren Darlehens immer noch lohnen. Auch wenn es immer auf die vereinbarten Konditionen ankommt, könnte die Zinsbelastung durch einen erfolgreichen Widerruf um bis zu 25 Prozent gesenkt werden. Für den Verbraucher ist es allerdings kaum zu erkennen, ob die Widerrufsbelehrung den Anforderungen genügt. Im Bankrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html)erfahrene Rechtsanwälte können dies prüfen und feststellen, ob die Voraussetzungen für einen Darlehenswiderruf vorliegen.
Bei älteren Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, ist die Widerrufsfrist am 21. Juni 2016 endgültig erloschen. Wer sein Darlehen fristgerecht widerrufen hat, muss damit rechnen, dass die Bank den Widerruf nicht anerkennen wird. Da die Rechtslage in der Regel eindeutig ist, lässt sich der Widerruf aber in den meisten Fällen durchsetzen und häufig auch eine außergerichtliche Lösung mit der Bank finden.
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