Hansa Treuhand HT-Twinfonds: MS HS Bach insolvent
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hansa-treuhand-schiffsbeteiligungs-gmbh-co-kg.html Über die Schiffsgesellschaft der MS HS Bach aus dem Hansa Treuhand (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hansa-treuhand-schiffsbeteiligungs-gmbh-co-kg.html) Twinfonds wurde am 25. April am Amtsgericht Lüneburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 46 IN 41/16).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Hansa Treuhand hatte den Schiffsfonds HT-Twinfonds im Jahr 2008 aufgelegt. Investitionsobjekte des Fonds sind die beiden Einschiffsgesellschaften MS HS Bach und MS HS Bizet, an denen sich die Anleger direkt zu jeweils 50 Prozent mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro beteiligen konnten.
Allerdings verlief die Beteiligung für die Anleger enttäuschend. Die prognostizierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden. 2013 benötigte der HT-Twinfonds auf Grund der schwierigen Marktsituation frisches Kapital. Dazu sollten die Anleger bereits erhaltene Ausschüttungen zu einem Teil wieder zurückzahlen. Eine nachhaltige Lösung der Probleme ist dadurch offenbar nicht gelungen. Die Gesellschaft des Containerschiffs MS HS Bach ist insolvent.
Ganz abgesehen davon, dass die Rückforderung der Ausschüttungen rechtlich umstritten ist, drohen den Anlegern nach der Insolvenz finanzielle Verluste. Um sich dagegen zu wehren, können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Als der HT-Twinfonds im Jahr 2008 aufgelegt wurde, zeichnete sich die Krise der Containerschifffahrt langsam ab. Durch aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten gerieten in der Folge etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. Anleger haben dabei in den vergangenen Jahren viel Geld verloren.
Allerdings wurden sie oftmals falsch beraten und können aufgrund der fehlerhaften Anlageberatung Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Denn die Banken sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung der Anleger über die Risiken ihrer Kapitalanlagen. Da die Anleger mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen sie auch im Risiko. Besonders schwer wiegt dabei das Totalverlustrisiko. Dennoch wurden sie häufig gar nicht oder nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt.
Darüber hinaus hätten die Banken hohe Vermittlungsprovisionen, sog. Kick-Backs, ebenfalls offenlegen müssen. Ist dies nicht geschehen, kann auch Schadensersatz geltend gemacht werden.
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