HCI Renditefonds IV von weiteren Insolvenzen betroffen
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Der Schiffsfonds HCI Renditefonds IV ist von Insolvenzen betroffen. Über die Gesellschaften der MS Stadt Bremen, MS Stadt Emden und MS Stadt Flensburg wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Amtsgericht Hamburg hat am 3. November 2015 die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Gesellschaften der drei Fondsschiffe MS Stadt Bremen, MS Stadt Emden und MS Stadt Flensburg eröffnet (Az.: 67c IN 415/15, 67c IN 416/15, 67c IN 417/15).
Durch die drei Insolvenzen dürfte die wirtschaftliche Lage des HCI (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html) Renditefonds IV nicht leichter werden. Ursprünglich hatte der als Dachfonds konstruierte Fonds in zwölf Schiffsgesellschaften investiert. Nach diversen Schiffsverkäufen und Insolvenzen verbleiben jetzt nur noch vier Schiffe als Investitionsziel in dem Dachfonds. Das könnte zu wirtschaftlichen Problemen bei der Fondsgesellschaft führen. Derartige Probleme sind für die Anleger nicht neu. Schon 2010 musste ein Sanierungskonzept für den 2004 aufgelegten HCI Renditefonds IV erstellt werden.
Betroffene Anleger müssen die weitere Entwicklung nicht abwarten. Zur Überprüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Möglicherweise können noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Da die Verjährung der Forderungen droht oder bereits eingetreten sein könnte, sollten Anleger allerdings umgehend handeln.
Auslöser für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in der Anlageberatung häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen dargestellt. Tatsächlich sind Schiffsfonds aber eine spekulative Anlageform, wie zahlreiche Insolvenzen bei Schiffsfonds in den vergangenen Monaten und Jahren belegen. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Denn für die Anleger kann am Ende der Totalverlust der Einlage stehen. Diese Aufklärung ist allerdings in vielen Fällen ausgeblieben. Stattdessen wurden Schiffsfonds auch an betont sicherheitsorientierte Anleger, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten, vermittelt. Bei solch einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann Schadensersatz auch geltend gemacht werden, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, verschwiegen hat.
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