Das SEB Asset Management ist derzeit maßgeblich mit der Abwicklung des sich in Liquidation befindenden offenen Immobilienfonds ,,SEB Immoinvest” befasst.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: An die Anteilseigner des SEB Immoinvest sollen bereits im Juli 20 % des Fondsvermögens ausgezahlt worden sein. Ungewiss sind jedoch die weiteren Auszahlungen, auch bei anderen offenen Immobilienfonds.
Andere Fonds, die sich in Abwicklung befinden, liegen angeblich nur bei einer Auszahlungsquote zwischen 0 bis 10 %. Der einzige positive Sonderfall scheint der KanAm US-Grundinvest zu sein, welcher im September 2010 seine Liquidation mitteilte und bereits 463 Millionen Dollar an seine Anleger ausgezahlt haben soll. Hingegen sollen die Immobilienfonds Degi Europa und Morgen Stanley P2 Value bis zum heutigen Zeitpunkt nur ein Drittel des Fondsvermögens an die Anleger ausgeschüttet haben. Diesen Fonds steht nur noch ein Jahr zur Verfügung um den Rest des Fondsvermögens an die Anteilseigner auszuzahlen.
Noch verheerender sei die Situation bei dem TMW Immobilien Weltfonds und dem Axa Immoselect. Die Anleger dieser beiden Fonds sollen noch gar kein Geld erhalten haben. Der Hauptgrund dafür läge in der Fremdfinanzierung oder in schlicht zu wenigen Immobilienverkäufen. Dabei achten die Fondsgesellschaften nach eigenen Angaben auch darauf, dass sie die Objekte nicht nur möglichst zeitnah, sondern auch zu einem guten Preis verkaufen können. Werden die Objekte allerdings nicht zum Stichtag verkauft, werde sich die Depotbank um die Verkaufsabwicklung kümmern müssen.
Anlegern, denen offene Immobilienfonds als äußerst sicher mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals dargestellt wurden, ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Hierin kann eine schuldhafte Falschberatung der Bank liegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führen kann.
Ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank können Rückvergütungen sein, welche die Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. “Kick-Backs”), ohne sie gegenüber dem Anleger offenzulegen.
Anleger sollten einen Anwalt aufsuchen, wenn Sie sich schlecht beraten fühlen und Ihnen die Risiken Ihrer Beteiligung nicht dargestellt wurden. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt wird Ihre rechtlichen Möglichkeiten einzelfallbezogen und individuell prüfen.
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