Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ist alternativlos
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Trotz der erhöhten Anforderungen gehen immer noch viele Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung bei den Finanzämtern ein. Aber nur eine fehlerfreie Selbstanzeige schützt auch vor einer Verurteilung.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Immer mehr Steuersündern wird offenbar klar, dass die Selbstanzeige für sie der alternativlose Weg ist, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer Verurteilung zu entgehen. Erreichte die Zahl der Selbstanzeigen im vergangenen Jahr mit knapp 40.000 einen Höchststand, so gehen auch in diesem Jahr deutlich mehr Selbstanzeigen als vorher vermutet bei den Finanzämtern ein.
Das dürfte daran liegen, dass der internationale Kampf gegen Steuerhinterziehung weiter forciert wird und grenzüberschreitende Abkommen getroffen wurden. In der Schweiz gehört das Bankgeheimnis quasi schon der Geschichte an und Kunden werden von den Schweizer Geldhäusern aufgefordert, reinen Tisch gegenüber den Steuerbehörden zu machen. Für Steuerhinterzieher steigt die Gefahr der Entdeckung spürbar an. Unversteuertes Schwarzgeld in ehemaligen Steueroasen ist vor dem Zugriff durch den Fiskus nicht mehr sicher. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, muss der Täter mit empfindlichen Geldstrafen oder hohen Freiheitsstrafen rechnen. Um sich davor zu schützen, bleibt nur die Selbstanzeige.
Die Selbstanzeige kann aber nur dann vor einer Verurteilung schützen, wenn sie fehlerfrei ist. Daher sollte sie trotz des steigenden Entdeckungsrisikos nicht in aller Hektik, sondern mit viel Sorgfalt verfasst werden. Die hohen Anforderungen an eine fehlerfreie Selbstanzeige sind für den Laien kaum zu bewältigen. Darum sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei etwas schiefläuft und die Selbstanzeige fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können die individuellen Umstände eines Falls einschätzen und die Selbstanzeige so verfassen, dass die vollständig und fehlerfrei ist.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro kann die Selbstanzeige komplett strafbefreiend wirken. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent, die mit den Steuerschulden und den Zinsen gezahlt werden müssen.
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