Grenzüberschreitender Kampf gegen Steuerhinterziehung – Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Der grenzüberschreitende Kampf gegen Steuerhinterziehung nimmt immer konkretere Formen an. Wer noch unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten deponiert hat, sollte handeln.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mehr als 50 Staaten haben sich bereits darauf verständigt am automatischen Informationsaustausch ab 2017 teilzunehmen. Weitere Länder, unter ihnen auch Steueroasen, haben ihre Kooperationsbereitschaft ebenfalls schon deutlich signalisiert. Dazu zählt auch die Schweiz. Ab 2017 sollen Bankdaten erhoben und ein Jahr später auch ausgetauscht werden. Die Schweizer Regierung muss einem entsprechenden Abkommen mit der EU im Sommer noch zustimmen.
Die Zustimmung vorausgesetzt, ist das Bankgeheimnis in der Schweiz Geschichte. Wer dann noch unversteuertes Schwarzgeld auf Schweizer Konten deponiert hat, muss damit rechnen, entdeckt zu werden. Die Folge kann dann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung sein. Empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen können den Steuerhinterziehern drohen. Noch können Betroffene mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren und eine Verurteilung umgehen. Dazu müssen im Wesentlichen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Selbstanzeige muss rechtzeitig vor der Entdeckung der Tat gestellt werden und sie muss vollständig sein. Dafür muss sie alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Ist die Selbstanzeige unvollständig bzw. fehlerhaft, ist ihre Wirkung verpufft und es droht weiter eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.
Eine Selbstanzeige korrekt zu verfassen, ist für den Laien kaum möglich. Fehler sind dabei fast vorprogrammiert. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann.
Bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro bedeutet eine erfolgreiche Selbstanzeige die komplette Straffreiheit. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge erhoben, die je nach der Höhe der Hinterziehungssumme zwischen zehn und zwanzig Prozent liegen. Sind die Steuerschulden zzgl. Zinsen und Strafzuschlag innerhalb einer Frist beglichen, ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch.
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