Steuerhinterziehung: Durch Selbstanzeige einer Verurteilung entgehen
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Auf Steuerhinterziehung können hohe Strafen stehen. Die reichen von Geld- bis zu Haftstrafen. Wer einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung entgehen will, kann eine Selbstanzeige stellen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer Steuern hinterzogen hat, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren drohen.
Eine genaue Richtschnur welches Strafmaß bei welcher Hinterziehungssumme gilt, gibt es nicht. Insofern kommt es immer auf den Einzelfall an. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte allerdings fest, dass bei Hinterziehungsbeträgen im sechsstelligen Bereich eine Geldstrafe alleine in der Regel nicht mehr ausreiche und bei Hinterziehungsbeträgen im siebenstelligen Bereich im Grunde auch eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Frage komme. Aber auch in diesen Fällen müssen die Umstände genau berücksichtigt und immer im Einzelfall entschieden werden.
Andersherum bedeutet die Rechtsprechung des BGH nicht, dass bei niedrigeren Hinterziehungsbeträgen automatisch auch geringere Strafen verhängt werden. Steuerhinterzieher, die sich nicht auf derartige Gedankenspiele einlassen wollen, können mit einer Selbstanzeige eine Verurteilung umgehen. Dazu muss die Selbstanzeige aber genaue Vorgaben erfüllen. Vor allem muss sie rechtzeitig, also vor der Entdeckung der Tat gestellt werden, und sie muss vollständig sein. Dafür muss sie alle steuerrelevanten Unterlagen der vergangenen zehn Jahre enthalten. Unterlaufen bei der Selbstanzeige nur kleine Fehler kann das schon dazu führen, dass sie fehlschlägt.
Daher solle eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und Fehler sind schnell passiert. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie wissen, ob eine Selbstanzeige überhaupt noch möglich ist, können jeden Fall individuell einschätzen und dafür sorgen, dass die Selbstanzeige alle nötigen Unterlagen enthält.
Liegt der Hinterziehungsbetrag dann unter 25.000 Euro hat der Steuerhinterzieher keine weitere Strafe zu befürchten. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Werden diese mit den Steuerschulden samt Zinsen beglichen, ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch.
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