Harren & Partner: Vorläufiges Insolvenzverfahren über MS Palencia eröffnet
http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html Das Amtsgericht Delmenhorst hat am 27. Februar das vorläufige Insolvenzfahren über die Gesellschaft des Container-Feeder-Schiffs MS Palencia von Harren & Partner eröffnet.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die inzwischen lange Geschichte der Schiffsfonds-Insolvenzen ist um ein Kapitel erweitert worden. Diesmal betroffen ist der Schiffsfonds MS Palencia von Harren & Partner. Die betroffenen Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.
Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich inzwischen seit einigen Jahren in einer schweren Krise. In der Folge gerieten auch etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die bei zahlreichen Fondsgesellschaften in der Insolvenz endeten. Anleger verloren dabei regelmäßig viel Geld bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Vor diesem Schicksal stehen nun auch die Anleger des Schiffsfonds MS Palencia von Harren & Partner. Möglicherweise müssen sie auch damit rechnen, dass sie vom Insolvenzverwalter aufgefordert werden, bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen.
Denn sie haben in der Regel unternehmerische Beteiligungen erworben. Diese bieten nicht nur Rendite-Aussichten, sondern bergen naturgemäß auch unternehmerische Risiken, die im Totalverlust enden können. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch über diese Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Das ist erfahrungsgemäß in den Beratungsgesprächen oft nicht geschehen. Stattdessen wurden Schiffsfonds als renditestarke und sichere Kapitalanlagen, die sich auch zum Aufbau einer Altersvorsorge eignen, beworben. Eine krasse Fehleinschätzung wie die zahlreichen Insolvenzen in den vergangenen Jahren belegen. Zumal eine Kapitalanlage mit dem Risiko des Totalverlusts in der Regel auch nicht für den Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sein kann.
Wurden den Anlegern diese Risiken in der Anlageberatung verschwiegen, haben sie die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken die Anleger auch über ihre Rückvergütungen informieren müssen. Diese so genannten Kick-Backs müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offen gelegt werden, da sie ein Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein können, das nicht zwangsläufig zu den Anlagezielen des Kunden passen muss. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.
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