Premicon MS Astor: Insolvenzantrag gestellt
http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html Am Amtsgericht Bremen wurde am 7. November das vorläufige Insolvenzverfahren über die Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co.KG MS Astor eröffnet (Az.: 517 IN 23/14).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schwere Zeiten für Kreuzfahrtschiffe. Nach dem Insolvenzantrag der Betreibergesellschaft der MS Deutschland steht auch die MS Astor vor einem ähnlichen Schicksal. Am Amtsgericht Bremen wurde Insolvenzantrag für die Gesellschaft gestellt. Anders als bei der MS Deutschland konnten sich die Anleger bei der MS Astor nicht über Anleihen, sondern über Fondsanteile beteiligen. Rund 1500 Anleger sollen sich nach Angaben des “fondstelegramm” an dem Premicon-Fonds MS Astor beteiligt haben. Sie müssen jetzt finanzielle Verluste befürchten.
Im vorläufigen Insolvenzverfahren sollen die bereits eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen fortgesetzt werden, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung. Auch der laufende Schiffsbetrieb sei gesichert. Der Insolvenzantrag sei nötig gewesen, da die MS Astor nur unzureichend ausgelastet sei und die Einnahmen des Fonds daher zu niedrig sind. Dies sei auch eine Folge einer seit Jahren schwierigen Marktsituation, die besonders Einschiffsgesellschaften unter Druck setze.
Ob im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens eine nachhaltige Sanierung gelingt, ist derzeit offen. Auch stellt sich die Frage, welchen Beitrag die Anleger ggfs. für die Sanierung leisten sollen. In dieser Situation können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der sie beraten und auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz prüfen kann.
Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Die Anleger hätten im Beratungsgespräch umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Denn sie werden zu Teilhabern und übernehmen damit auch das Risiko, das bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen kann. Daher sind Schiffsfonds auch nicht als sichere Kapitalanlage zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet und hätten nicht an sicherheitsbewusste Anleger vermittelt werden dürfen. In Fällen solcher Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, offen legen müssen, damit die Anleger das Provisionsinteresse der Banken erkennen können. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, begründet dies ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz.
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