Steuerhinterziehung: Kabinett entscheidet im September über schärfere Regeln für Selbstanzeige

Steuerhinterziehung: Kabinett entscheidet im September über schärfere Regeln für Selbstanzeige GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für Steuerhinterzieher wird es künftig wahrscheinlich deutlich schwieriger und deutlich teurer mit einer Selbstanzeige reinen Tisch zu machen und in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Bereits im Frühling hatten sich die Finanzminister von Bund und Ländern auf härtere Regeln bei der strafbefreienden Selbstanzeige geeinigt. Im September will das Kabinett nun über den Gesetzentwurf abstimmen.

Wird der Gesetzentwurf angenommen, werden künftig voraussichtlich Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent fällig. Bislang sind es nur fünf Prozent. Derzeit können Steuersünder bis zu einer Hinterziehungssumme von 50.000 Euro straffrei davon kommen. Diese Grenze soll auf 25.000 Euro sinken. Zudem müssen die Steuerstraftaten der vergangenen zehn Jahre und nicht nur fünf Jahre offen gelegt werden. Die Neuregelungen sollen dann schon ab dem 1. Januar 2015 gelten.

Wer mit dem Gedanken spielt, durch eine Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt reinen Tisch zu machen, sollte dies also nach Möglichkeit noch in diesem Jahr tun, um noch von den “alten Regelungen” zu profitieren. Einfach ist die Selbstanzeige allerdings auch jetzt schon nicht. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige verpufft und nicht straffrei wirkt. Stattdessen können hohe Geldstrafen und auch Freiheitsstrafen drohen. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass sie dann fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden, die genau wissen, wie die Selbstanzeige verfasst werden muss und welche Unterlagen eingereicht werden müssen, damit die Selbstanzeige vollständig ist. Denn nur eine vollständige Selbstanzeige wirkt strafbefreiend. Zwar kann die Steuerschuld zunächst auch geschätzt werden, doch diese Schätzung sollte sehr genau und auf keinen Fall zu niedrig sein.

Nach der Selbstanzeige erlässt das zuständige Finanzamt einen neuen Steuerbescheid. Die Summe muss innerhalb einer verhältnismäßig kurzen Frist bezahlt werden, damit die Selbstanzeige strafbefreiend ist.

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