Bank- und Kapitalmarktrecht: Ansatzpunkte für Anspruch auf Schadensersatz

Bank- und Kapitalmarktrecht: Ansatzpunkte für Anspruch auf Schadensersatz GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit dem Bankrecht kommt fast jeder Verbraucher in Berührung. Es umfasst beispielsweise das Kredit- und Einlagengeschäft, den Zahlungsverkehr, Vermögensverwaltung oder auch das Wertpapiergeschäft. Auch die Haftungsfragen sind hier geregelt. So sind die Banken zu einer anleger- und objektgerechten Anlageberatung verpflichtet. Kommen sie dieser nicht ordnungsgemäß nach, können wegen fehlerhafter Anlageberatung unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Das Kapitalmarktrecht ist ein noch recht junges Rechtsgebiet, das aber zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Es umfasst u.a. Vorschriften zum Anlegerschutz und zur Emission von Kapitalanlagen. Seit 2002 ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die oberste Aufsichtsbehörde.

Gerade in dem Bereich von Kapitalanlagen kommt es zu vielen Überschneidungen des Bankrechts und des Kapitalmarktrechts. Anleger, die ihr Geld in Fonds investiert haben, mussten in den vergangenen Jahren viele Enttäuschungen und finanzielle Verluste hinnehmen. Im Zuge der Finanzkrise gerieten viele Fondsgesellschaften in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Schiffsfonds, Immobilienfonds, Medienfonds und andere erwiesen sich oft nicht als die erhoffte sichere Kapitalanlage mit ordentlichen Renditen, sondern gerieten in finanzielle Schieflagen und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. Auch bei Genussrechten, zum Beispiel bei Prokon oder Future Business, drohen den Anlegern immer wieder hohe Verluste. Auch bei Mittelstandsanleihen kommt es verstärkt zu Zahlungsausfällen und offene Immobilienfonds wurden im Zuge der Finanzkrise gleich reihenweise aufgelöst.

Das Bank- und Kapitalmarktrecht regelt u.a. die Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommen muss. Für Anleger bieten sich mehrere Ansatzpunkte, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dazu gehört die Beratungshaftung, wenn die Anlageberatung fehlerhaft ist, d.h. nicht alle nötigen Informationen zu der Kapitalanlage geliefert werden. Ebenso müssen die vermittelnden Banken ihre Provisionen offenlegen. Ein wesentlicher Punkt ist auch die Prospekthaftung. Im Anlageprospekt müssen alle wesentlichen Informationen enthalten sein und der Anleger darf nicht durch falsche oder unterlassene Informationen in die Irre geführt werden.

Zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen können sich Betroffene an einen im Bank- und Kaptalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

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