GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Aktuell zeigen die Fälle prominenter Steuersünder, dass es schwierig ist, eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung so zu verfassen, dass sie tatsächlich strafbefreiend wirkt. Vor allem muss die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein. Es müssen alle nötigen Unterlagen zu den Steuerangelegenheiten der vergangenen fünf Jahre auf den Tisch gelegt werden. Die Steuersünden nur scheibchenweise zu offenbaren, funktioniert nicht und kann im schlimmsten Fall mit einer Haftstrafe enden.
Dabei ist zu beachten, dass Steuerhinterziehung nicht erst bei Millionenbeträgen beginnt, sondern schon bei kleinen Summen. Allerdings bietet das Steuerrecht die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Diese Möglichkeit wird es auch künftig noch geben, allerdings werden die Regeln voraussichtlich ab Januar 2015 deutlich verschärft. Es wird vermutlich nicht nur höhere Strafzuschläge geben, sondern es müssen auch alle Steuerangelegenheiten der vergangenen zehn Jahre offengelegt werden. Eine schwierige Aufgabe, die von einem Laien alleine oder mit der Hilfe von vorgefertigten Musterformularen nicht zu bewältigen ist. Das Risiko, dass die Selbstanzeige nicht die nötigen Anforderungen erfüllt, ist groß.
Steuersünder, die eine Selbstanzeige stellen wollen, sollten sich daher an einen im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Er weiß, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, welche Unterlagen einzureichen sind und kann die nötigen Schritte unternehmen, damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt.
Wer mit Hilfe einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchte, sollte allerdings nicht mehr lange damit warten. Denn es werden nicht nur die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige schwieriger, sondern auch das Risiko, von den Finanzbehörden entdeckt zu werden, steigt durch die zunehmend enge Zusammenarbeit zwischen den deutschen Behörden und den ehemaligen Steueroasen. Ist die Steuerhinterziehung entdeckt, ist es für die Selbstanzeige zu spät.
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