31.10.2013 – Die fairvesta-Gruppe sieht sich in letzter Zeit zweifelhaften Vorwürfen ausgesetzt. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte prüft deshalb, ob an diesen Vorverurteilungen etwas dran ist.
Kritische Medienberichte
Begonnen hat alles zuletzt mit einem kritischen Bericht in der WirtschaftsWoche Nr. 42 am 14.10.2013. Unter der Überschrift “Bevollmächtigter in Problemlage” zog man eine Parallele zum S&K-Skandal. Dem Handlungsbevollmächtigten der fairvesta Group AG, Herrn Otmar Knoll, wurden u.a. fragwürdige Rechentricks vorgeworfen, sogar das gesamte Geschäftsmodell der fairvesta-Gruppe wurde in Frage gestellt.
Voreilige Anwälte
Die kritischen Berichte riefen aber auch voreilige Rechtsanwälte auf den Plan. Diese nahmen die Medienberichte ungeprüft für bare Münze, um vor allem im Internet gegen die fairvesta-Gruppe zu agieren. Den fairvesta-Anlegern wurde u.a. “erheblicher Handlungsbedarf” suggeriert, da angeblich “Verluste möglich” wären. Zur Akquise wurden teilweise sogar spezielle Homepages erstellt.
Neutrale Überprüfung durch Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Die fairvesta-Gruppe hat daraufhin die anerkannte Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte, die ihre Fachkompetenz in zahlreichen Kapitalanlagefällen unter Beweis gestellt hat, beauftragt. Diese überprüft seit dem 29.10.2013 die ersten fairvesta-Immobilienfonds, um herauszufinden, ob die erhobenen Vorwürfe berechtigt sind. Dr. Steinhübel: “Zwischen der fairvesta-Gruppe und unserer Kanzlei gab es in der Vergangenheit keinen geschäftlichen Kontakt. Ich kann daher eine neutrale Prüfung der jeweiligen Geschäftsvorfälle bei den einzelnen fairvesta-Immobilienfonds versichern.” Die bislang begutachteten Unterlagen wiesen keine Unregelmäßigkeiten auf. Da die zu sichtenden Unterlagen aber sehr umfangreich sind, ist das endgültige Prüfungsergebnis nicht vor Mitte November 2013 zu erwarten.
Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. “Schrottimmobilien” und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift “FOCUS” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift “Capital”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
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Dr. Heinz O. Steinhübel
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