Grund für die Schließung des Degi Global Business war, dass der Fonds aufgrund der Finanzkrise über nicht ausreichend liquide Mittel verfügte, um alle Rückgabewünsche bzw. -ankündigungen seiner Anleger zu erfüllen. Weiterhin sollen seit 2005, vor allem in Zagreb und Bukarest, Immobilien des Fonds an Wert eingebüßt haben.
Die Auflösung des Degi Global Business soll sich über drei Jahre erstrecken. Es ist geplant, dass ab Oktober 2011 jährlich zwei Auszahlungen aus dem verbliebenen Fondsvermögens an die Anleger vorgenommen werden. Zu befürchten ist allerdings, dass die Anleger auf diesem Wege Einbußen werden hinnehmen müssen.
Die Auflösung des Degi Global Business erfüllt aber nicht nur dessen direkt betroffene Anleger mit Sorge. Vielmehr stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, ob und wenn ja welche Konsequenzen die Auflösung des Degi Global Business auf die Anleger des Degi International hat. Zwar soll man bei Aberdeen bezüglich einer Wiedereröffnung des Degi International guten Mutes sein. Vor dem Hintergrund der Abwicklung des Degi Europa http://www.grprainer.com/Degi-Europa-Fonds-Immobilienfonds.html und jetzt auch des Degi Global Business wird diese Einschätzung die Anleger des Degi International http://www.grprainer.com/Degi-International.html aber wohl nur bedingt beruhigen können. Ein Grund hierfür ist die Einschätzung der Ratingagentur Scope, die den Degi International deutlich abwertete.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com rät: Anleger des Degi International sollten nicht tatenlos abwarten, sondern aktiv werden. Es besteht Hoffnung, dass Anleger ihre Investitionen doch noch vollständig zurückerhalten. Dem Anleger kann nämlich ein Schadensersatzanspruch zustehen. Zwar sind Schadensersatzansprüche stets am jeweiligen Einzelfall durch einen versierten Rechtsanwalt zu prüfen. Betroffene Anleger sollten jedoch von einem Anwalt, der mit dem Bank und Kapitalmarktrecht vertraut ist, insbesondere überprüfen lassen, ob ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bestehen kann.
Ein Schadensersatzanspruch kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Bank das Risiko der Fondsbeteiligung nicht ordnungsgemäß dargestellt hat, etwa nur auf die Sicherheit der Beteiligung abgestellt und das Risiko der Schließung nicht erwähnt hat. In einer fehlerhaften Aufklärung kann eine Pflichtverletzung der Bank zu sehen sein, die einen Schadensersatzanspruch auslösen kann.
Zudem sollte ein Rechtsanwalt überprüfen, ob Rückvergütungen, die möglicherweise für die Vermittlung des Fonds an die Bank geflossen sind (sog. “Kick-Backs”), verschwiegen wurden. Auch aus diesem Grund kann ein Schadensersatzanspruch des Anlegers bestehen, wenn die Bank gegen ihre Aufklärungspflichten verstoßen hat.
Da Schadensersatzansprüche der Verjährung unterliegen, sollten Anleger nicht zu lange warten, sondern sich zeitnah an einen Anwalt wenden.
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