Wir, die PflegeSG GbR, sind Ihnen gern behilflich, bei der Antragstellung einer Pflegestufe und begleiten Sie bis zur Prüfung durch den MDK. Wir helfen Ihnen ebenso bei einem Widerspruch, bei Fragen zum Umgang mit Demenz und sind auch behilflich bei der Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen.
Was bedeutet Pflegestufe I?
Pflegestufe I bedeutet erhebliche Pflegebedürftigkeit. Hiermit sind jene Personen gemeint, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Beweglichkeit für wenigstens zwei Tätigkeiten aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1x täglich Hilfe brauchen und mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung helfende Hände benötigen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung belaufen sich im Tagesdurchschnitt mindestens auf 1,5 Stunden, wobei der Grundpflege mehr als 45 Minuten zuteil wird.
Was ist der Unterschied in Pflegestufe II?
Zu dieser Gruppe zählen Menschen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten und mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung jemand brauchen, der ihnen unter die Arme greift. Die Zeitinvestition für die Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 2 Stunden fallen.
Welche Vorraussetzungen sind für Pflegestufe III gegeben?
Hierzu gehören die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, also auch nachts, der Hilfe bedürfen und bei denen mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig ist. Der Zeitanspruch auf die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung im Tagesdurchschnitt sind mindestens 5 Stunden, wovon 4 Stunden auf die Grundpflege fallen.
PflegeSG GbR
Sylvia Grünert
unabhängige Pflegegutachterin
und Marlies Jänisch
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