Wir treten dann als Pflegesachverständige in Ihr Leben, wenn Sie oder ein Angehöriger von Ihnen, pflegebedürftig wird. Hier können wir Ihnen umfassende Hilfe zur Pflege, Pflegestufenbeantragung, Widerspruchsverfahren sowie Hilfe vor Gericht geben. Wir begleiten Sie gern auf dem Weg zur Erlangung der Pflegestufe.
Wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt, ist die Überprüfung der Pflegestufe durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) obligatorisch. Sollten Sie der Meinung sein, die Einschätzung des MDK sei falsch, können Sie uns beauftragen, als Pflegesachverständige ein Pflegegutachten zu erstellen.
Gern erklären wir Ihnen als Pflegesachverständige auch das Gutachten des MDK und begleite Sie von der Beantragung des Pflegegeldes bis hin zur Betreuung der pflegebedüftigen Person durch Sie oder der Auswahl der geeigneten Pflegemöglichkeit für Ihren Angehörigen.
Wir würden uns freuen, wenn wir Ihnen helfen können.
PflegeSG GbR
Sylvia Grünert
unabhängige Pflegegutachterin
und Marlies Jänisch
Jordanstraße 12
04177 Leipzig
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: info@pflegesg.de
Webseite: www.pflegesg.de