(Mynewsdesk) Nürnberg, 26. November 2014: Um im Zuge der Vorausgefüllten Steuererklärung die Daten ihrer Mandanten bei der Finanzverwaltung abzurufen, werden künftig auch Wirtschaftsprüfer eine Vollmachtsdatenbank nutzen, die die DATEV eG im Auftrag der Wirtschaftsprüferkammer bereitstellt. Den entsprechenden Vertrag haben der Präsident der Wirtschaftsprüferkammer, Gerhard Ziegler, und der Vorstandsvorsitzende der DATEV, Prof. Dieter Kempf unterschrieben. In Kürze startet die Pilotphase, von Januar 2015 an soll das Instrument dann allen Wirtschaftsprüfern zur Verfügung stehen.
Die neue Vollmachtsdatenbank baut DATEV analog zu der bereits für die Steuerberaterkammern betriebenen Datenbank auf. Letztere wird derzeit bereits von weit über 6.000 Steuerberatern genutzt, um die Bevollmächtigungen ihrer Mandanten für den elektronischen Abruf der Daten an das Finanzamt zu übermitteln. Die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten dieser Mandanten kann der Berater dann im Rahmen der Erstellung der Einkommensteuererklärung auf sichere Weise und vor unbefugtem Zugriff geschützt abrufen, einsehen und gegebenenfalls korrigieren.
Von dieser komfortablen Lösung werden zum Jahreswechsel auch die Wirtschaftsprüfer profitieren. Dazu werden derzeit die nötigen Strukturen geschaffen, um die erforderlichen Daten aus dem Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer in die Vollmachtsdatenbank übernehmen zu können. Auf Basis dieser Informationen weist die Datenbank später den Nutzer beim Abruf der vorausgefüllten Steuererklärungsdaten als Berufsträger aus und übermittelt die bestehenden Vollmachten und Berechtigungen für die jeweiligen Mandanten.
Die Vorausgefüllte Steuererklärung ist seit Anfang 2014 verfügbar. Abrufbar sind derzeit Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beitragssummen für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zu steuerlich geförderten Vorsorge-Versicherungen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2014 werden die Lohnersatzleistungen hinzukommen. Diese Informationen können in die Programme übernommen werden, die zur Erstellung der Steuererklärung genutzt werden – sei es das von der Finanzverwaltung angebotene ElsterFormular, die diversen Steuerprogramme für die Privatnutzung oder die von Steuerberatern verwendeten professionellen Lösungen.
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