Windreich-Anleihen: Wo bleiben die Zahlen und Fakten?

Angekündigte Bilanzpressekonferenz der Windreich GmbH schlug große Wellen – doch die Angst der Anleger vor Ebbe im Geldbeutel bleibt bestehen!

Windreich-Anleihen: Wo bleiben die Zahlen und Fakten?

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Berlin

Laut der Firmenseite von Windreich GmbH zählt das im Jahr 1999 von Dipl.-Wirt.-Ing (FH) Willi Balz gegründete Unternehmen zu den erfolgreichsten Windkraftunternehmen in Deutschland mit bereits über 1.000 finanzierten, gebauten oder bewirtschafteten Windkraftanlagen. In der Vergangenheit machte das Unternehmen jedoch eher Schlagezeigen mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und Befürchtungen der Anleger vor großen Verlusten.

Die Sorge der Anleger

In der Vergangenheit mehrten sich kritische Berichte und immer mehr Anleger der Windreich- Anleihe 2010 (WKN A1 CR MQ) und der Windreich – Anleihe 2011 (WKN A1H3V3). Die betroffenen Anleger zeigen sich um ihr bei der Windreich GmbH investiertes Kapital äußerst besorgt. Transparenz könnte durch Offenlegung der aktuellen Fakten und Zahlen zur Aufklärung beitragen und die Beruhigung der Anlegergemüter bewirken – wenn sie denn ergeben, was die Anleger erhoffen.

Laut Bericht der WirtschaftsWoche vom 19.08.2013 veröffentlichte das Unternehmen vorab einige Eckzahlen zu der mit Neugierde erwarteten Bilanz. So seien trotz der Abschreibung auf Anteile an dem Bankrott gegangenem Windanlagenbauer Fuhrländer bei einer Gesamtleistung von 101 Mio. Euro ein Verlust von 10 Mio. entstanden. Auch die bestehenden Verbindlichkeiten seien von 438 Mio. auf knapp 400 Mio. Euro reduziert worden. Hiervon würden noch ca. 287 Mio. Euro an Banken, Anleihen und Investoren geschuldet sein.

Mit Spannung wurde deshalb die angekündigte Bilanz Pressekonferenz erwartet, damit eine Überprüfung der vorab veröffentlichten Eckdaten vorgenommen werden kann und endlich Gewissheit für die betroffenen Anleger herrscht.

Viel Wirbel um Nichts – jedenfalls nicht um die Bilanz

Das Ergebnis der ausdrücklich so benannten Bilanzpressekonferenz ist ernüchternd. Eine von Wirtschaftsprüfern bestätigte Bilanz wurde weder präsentiert, noch sonst wo veröffentlicht. Schaut man auf die Internetseite der Windreich GmbH, so veröffentlicht das Unternehmen unter dem 22.08.2013 zu der angeblichen Bilanz Pressekonferenz am 21.08.2013 jedenfalls nicht etwa die lang erwarteten Zahlen, sondern stellt die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages für Offshore Projekte in der Ostsee in den Vordergrund. Was das mit der Bilanz zu tun hat, bleibt wohl ein Geheimnis.

Kann oder will man nicht?

In Anbetracht der schweren Vorwürfe- immerhin läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts auf Bilanzmanipulation, Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB), Insolvenzverschleppung, Marktpreismanipulation und Kreditbetrug (§ 263 StGB), stellt sich die Frage, ob man die Bilanz nicht veröffentlichen kann oder lieber nicht will.

“Immer mehr betroffene Anleger sind aufgrund der Entwicklungen der Windreich GmbH um ihr Kapital besorgt. Um Klarheit über die Lage des Unternehmens zu erhalten und mögliche zivilrechtliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen fundiert prüfen zu können, haben wir Rechtsanwälte bereits für unsere Man-dantschaft Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragt. Diese verhält sich bisher bedeckt, kann jedoch nach der Rechtsprechung des Landgerichts Hildesheim (Az. 25 Qs 1/09) einem betroffenen und beunruhigten Anleger, der um sein investiertes Vermögen bangt und mögliche Schadenersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen und der Gesellschaft verifizieren will, eine Akteneinsicht nicht ohne weiteres verwehren”, so Rechtsanwalt und Gründungspartner Dr. Thomas Schulte von der Berliner Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte und Fachanwälte.

Für die verunsicherten Anleger stellt sich momentan die Frage, ob eine außerordentliche Kündigung sinnvoll ist oder ob sich möglicherweise Regressansprüche gegenüber den täuschenden Verantwortlichen oder auch gegenüber der Gesellschaft ergeben.

Die Verbraucherschutzkanzlei Dr. Schulte und Partner behält die weitere Entwicklungen der Windreich GmbH stets im Blick und rät hierzu auch den Klein- und Großanlegern wachsam und damit vorbereitet zu sein, damit der richtigen Zeitpunkt nicht verpasst wird, um passende Maßnahmen gegenüber der Windreich GmbH zu ergreifen.

V.i.S.d.P.

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

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