Wie “Herr Ehefrau” und “Frau Ehegatte” ihre Steuererklärung machen

Wir sind gegen Diskriminierung

8. August 2013. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden – zumindest steuertechnisch – nicht mehr benachteiligt. Wenn es aber an die Umsetzung dieses Anspruchs gehe, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. ( www.gegendiskriminierung.de ), zeige sich, dass die Verantwortlichen von Bund und Länder geschlafen haben.

Die Realität geht der Bürokratie immer einen Schritt voraus. Während also homosexuelle Lebensgemeinschaften vor dem Fiskus rechtlich höchstrichterlich gleichgestellt wurden, haben es die Regierungen des Bundes und der Länder leider versäumt, diese Änderung auch auf ihren Formularen zum Leben zu erwecken.

Sowohl bei den Anträgen als auch bei der Abgabe der gemeinsamen Steuererklärung muss es immer noch – so die Vorschriften – einen Ehemann und eine Ehefrau geben. Anfang des Monats zitierte sueddeutsche.de einen Beamten des Finanzamts Freiburg-Stadt, der schon einmal darauf hinweist, dass aus technischen Gründen sowohl in den Bescheiden als auch in etwaigen weiteren Schreiben eine Person als Ehemann, die andere als Ehefrau bezeichnet werde.

Im Juni 2013 gab das Bundesverfassungsgericht bekannt, dass Homosexuelle steuerlich nicht länger benachteiligt werden dürfen, wenn sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Uwe G. C. Hoffmann, Geschäftsführer des DSD: “Das bedeutet, dass homosexuelle Lebenspartnerschaften auch Anspruch auf das Ehegattensplitting haben. In manchen Fällen sogar rückwirkend bis zum 1. August 2001. Wir vom DSD starten Mitte dieses Monats eine bundesweite Aktion, damit Menschen, die in den letzten Jahren zu viel Steuer bezahlt haben, diese auch zurückbekommen.”

Fiskalbürokratie und Homosexualität harmonieren … noch nicht

Die Computer in den Finanzämtern scheinen von homosexuellen Gemeinschaften noch nichts gehört zu haben. Wenn man Stichwörter wie “eingetragene Lebenspartner” und “Zusammenveranlagung” eingebe, dann würden die Programme in vielen Fällen noch streiken, sagte Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband gegenüber sueddeutsche.de. Der Kampf um die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften dauert nun schon über 12 Jahre. Hoffmann: “Dass die Finanzämter nun ihre Probleme bekommen werden, liegt aber nicht am Amtsschimmel, sondern ist eher ein politisches Problem. Das Einkommensteuer-Recht haben Bund und Länder zwar entsprechend geändert, aber die Umsetzung scheint man vergessen zu haben.” Die Ausfertigung eines gemeinsamen Bescheids für eingetragene Lebenspartner ist zunächst noch unzulässig. “Die Partner in der Lebensgemeinschaft”, so Hoffmann weiter, “werden also zunächst einen Bevollmächtigten für den Erhalt des Steuerbescheids bestimmen müssen und auch in zwei getrennten schriftlichen Vollmachten erklären müssen, dass potenzielle Erstattungen auf ein gemeinsame Konto gewünscht und gebilligt sind.”

“Kugelschreiber und Lineal” statt “Bits and Bytes”

Welche seltsamen Blüten das Tohuwabohu in der Verwaltung treiben kann, zeigt sich in Nordrhein-Westfalen. Dort wurden die Mitarbeiter angewiesen unpassende Begriffe wie “Ehegatte” mit einem Lineal durchzustreichen und deutlich mit Kugelschreiber durch das Wort “Lebenspartner” zu ersetzen. “Etwas altertümliche Methoden”, kommentiert der DSD-Geschäftsführer, “aber doch ein netter Anfang. Wenigstens dort stellt man sich nicht dumm, sondern weiß sich zu helfen.”

Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.

Kontakt
Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung
Uwe G. C. Hoffmann
Oberlauengasse 3
07743 Jena
03641 87611 59
info@gegendiskriminierung.de
http://www.gegendiskriminierung.de

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