Belastung ohne Gegenleistung auch im Eigenheim?
sup.- In Mehrfamilienhäusern muss die Nutzung der Wärme-Energie zum überwiegenden Teil verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das schreibt die deutsche Heizkostenverordnung vor. Durch die individuelle Erfassung des Brennstoffverbrauchs soll verhindert werden, dass z. B. energiebewusste Mieter für den verschwenderischen Heizwärme- und Warmwassereinsatz ihrer Nachbarn zur Kasse gebeten werden. Trotz dieser Vorgaben gibt es immer wieder Streit um die energiebedingten Nebenkosten. Ist die Aufteilung zwischen verbrauchs- und flächenabhängigen Kosten transparent? Sind Quadratmeterzahlen und Verteilerschlüssel richtig berechnet? Wer zahlt für leerstehende Wohnungen? Umfasst die Auflistung der Nebenkosten auch Posten, die dort gar nicht auftauchen dürfen? Leider sind gerade solche Fragen die Ursache heftigster Auseinandersetzungen und landen nicht selten vor Gericht. Die Ausmaße des Problems werden durch die Erfahrungswerte der örtlichen Mietervereine verdeutlicht: Jede zweite Nebenkostenabrechnung sei “falsch, unvollständig oder nicht nachvollziehbar”.
Mit dem Bau oder Kauf eines Eigenheims ist meistens die Erwartung verbunden, diese Probleme hinter sich lassen zu können. Besonders dort, wo z. B. Wärmeenergien wie Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets im eigenen Vorratslager auf ihren Einsatz warten, scheint es keinen Anlass zum Heizkostenstreit zu geben. Schließlich muss der Energieverbrauch im Einfamilienhaus nicht mehr unter mehreren Parteien aufgeschlüsselt werden, sondern der Eigentümer rechnet direkt mit seinem Lieferanten ab. Potenzielle Fehlerquellen gibt es allerdings auch hier. Sollte z. B. ein Heizölhändler bei der Befüllung des Kundentanks ungeeichte oder fehlerhafte Zähleranlagen verwenden, kann das abgerechnete Volumen die Liefermenge weit übertreffen. Und wenn diese Zähler nicht vor dem Befüll-Start vorschriftsmäßig auf null gestellt werden, dann ist natürlich ebenfalls ein Teil der Heizkosten nur Belastung ohne Gegenleistung. Diese potenzielle Streitursache können Tankbesitzer jedoch vermeiden, wenn sie eine praktische, kostenlose Kontroll-Instanz für Lieferung, Mengenmessung und Abrechnung in Anspruch nehmen: Hat ein Brennstoff-Anbieter das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) erhalten, dann haben externe Sachverständige die Produktgüte, die Sicherheitsstandards, die Liefer- und Messtechnik sowie die Abrechnungsmodalitäten nach strengen Prüfbestimmungen kontrolliert. Die Datenbasis für die Rechnung beruht dann auf zuverlässigen Werten von streng überwachten Messgeräten (Informationen unter www.guetezeichen-energiehandel.de).
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