Berlin/Teltow, 13. Dezember 2012 – Der 30. November war der Stichtag zur Kündigung der Autoversicherung. Für alle Autofahrer, die diesen Termin verpasst haben, gibt es dennoch eine Möglichkeit die Autoversicherung per (Sonder-)Kündigung zu wechseln. Das Sonderkündigungsrecht greift bei einer Beitragserhöhung, im Schadenfall oder beim Fahrzeugkauf bzw. -verkauf.
Kündigung bei Beitragserhöhung
Wenn die Autoversicherung teurer wird, besteht für den Kunden unter Umständen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Versicherungsnehmer hat in den meisten Fällen eine Kündigungsfrist von einem Monat, um sein Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung wahrzunehmen.
Als erstes ist hier die Beitragserhöhung aufgrund einer neuen Typklasse zu nennen. Jedes Jahr im Herbst gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Empfehlung zur Einstufung der Typklassen auf Grundlage der Unfallhäufigkeit der jeweiligen Kfz-Typklassen. Die Versicherungen folgen größtenteils diesem unverbindlichen Strukturierungsvorschlag. Führt die Neueinstufung der Typklasse zu einer Beitragserhöhung, so hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Auch bei der Beitragserhöhung durch eine neue Regionalklasse ist eine Kündigung möglich. Die Wohnorte der Versicherungsnehmer sind in Regionalklassen aufgeteilt, die sich an der Unfallhäufigkeit, dem Fahrverhalten, den Straßenverhältnisse des Zulassungsorts etc. in den letzten 5 Jahren orientieren. Diese werden einmal jährlich vom GDV geprüft, aktualisiert und gegebenenfalls neu eingeteilt. Ändert sich die Regionalklasse, so besteht die Möglichkeit einer Sonderkündigung, soweit diese zu einer Beitragserhöhung führt.
Kündigung im Schadenfall
Kommt es zu einem Schadenfall, z.B. durch einen Unfall, so haben beide Vertragspartner (also sowohl Versicherung als auch Versicherungsnehmer) ein Sonderkündigungsrecht. Im Fall eines Schadeneintritts ist der Kunde nach Abschluss der Schadenregulierung innerhalb eines Monats zu einer Sonderkündigung der Kfz-Versicherung berechtigt. Auch wenn der Kunde mit der Schadenregulierung der Versicherung nicht zufrieden ist, stellt die Sonderkündigung eine Möglichkeit zum Wechsel der Autoversicherung dar.
Kündigung bei Fahrzeugverkauf
Ein eindeutiges Sonderkündigungsrecht haben Versicherungsnehmer beim Fahrzeugwechsel – also bei Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens verbunden mit dem vorausgehenden Verkauf des alten Wagens. Der Kunde muss hierbei nicht mit dem neuen Auto bei der alten Kfz-Versicherung bleiben. Im Fall eines Autowechsels kann somit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Autoversicherung gewechselt werden.
Die Sonderkündigung funktioniert ganz einfach, indem man eine neue Autoversicherung abschließt und die bisherige Kfz-Versicherung per Sonderkündigung beendet. Dies kann formlos unter Angabe von Name, Versicherungsnummer und Kfz-Kennzeichen erfolgen. Als Kündigungsdatum wird einfach das Abmeldedatum des Fahrzeugs bei der Behörde angegeben. Weitere Infos zur Sonderkündigung gibt es unter http://www.directline.de/service/sonderkuendigungsrecht/.
Die Direct Line Versicherung AG mit Sitz in Teltow bei Berlin ist eines der größten Autodirektversicherungsunternehmen in Deutschland. Die Gesellschaft ist auf dem deutschen Markt mit ihrem Markenzeichen – dem roten Telefon – seit 2002 aktiv und betreut mit 358 Mitarbeitern über 450.000 versicherte Fahrzeuge. Neben Auto- und Motorradversicherungen bietet das Unternehmen auch Privat-Haftpflicht- und Privat-Rechtsschutzversicherungen an.
Kontakt:
Direct Line Versicherung AG
Henriette Serbser
Rheinstr. 7a
14513 Berlin/Teltow
+49 3328-449-353
presse@directline.de
http://www.directline.de
Pressekontakt:
Zucker.Kommunikation GmbH
Henriette Serbser
Torstr. 107
10119 Berlin
+49 30 24 75 87 0
h.serbser@zucker-kommunikation.de
http://www.zucker-kommunikation.de