Wasserwirtschaft – 2. Schwarzbuch

Seit Jahren überhöhte Wasser-Entgelte, fehlende Transparenz und adäquate Kontrollen. Wasser-Lobby versucht via Vermittlungsausschuss, eine verbraucherfreundliche Weiterentwicklung der BGH-Rechtssprechung zu torpedieren. Von “right2water” befürchtete Preisauswüchse ab 2020 bei ordnungspolitisch gebotener Kartellaufsicht vermeidbar bzw. korrigierbar

Überwiegend Unkenntnis bei Politik und Bevölkerung über Abzocke-Erscheinungen
Obwohl seriöse Organisationen und auch die Medien die (durchschnittlich) weltweit höchsten Wasser-Entgelte in Deutschland seit vielen Jahren anprangern, hat sich bisher nur wenig bewegt. Die Spritpreis-Bewegungen nimmt der Bürger alle ein/zwei Wochen beim Tanken wahr, dagegen erhält der Hauseigentümer seinen Wasser-Bescheid nur einmal im Jahr, dem Mieter werden die anteiligen Wasserkosten meist Monate später als Umlage berechnet. >Der Anteil der Kunden, der die Höhe der jährlichen Ausgaben für Trinkwasser nicht zu kennen glaubt, ist mit 66 % nach wie vor sehr hoch…< heißt es im „Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2011“. Wer seine Wasserkosten überhaupt nicht kennt, weiß demnach auch nicht, ob sie überhöht sind. Größere Aufmerksamkeit bei der Masse der Verbraucher entsteht meist erst, wenn wie in Berlin eine Bewegung von mehr als 660.000 Bürgern gegen die dortigen Geheimverträge vorgeht und das eingeschaltete Bundeskartellamt eine Absenkung der Trinkwasserpreise von brutto € 2,17 pro m³ um 15 % fordert.

So wie dem Verfasser des Schwarzbuches selbst bis vor etwa Jahren, dürfte der überwiegenden Mehrheit der Bundesbürger nicht bekannt sein, dass es eine ineffiziente Kleinteiligkeit von ca. 6.200 Wasserversorger gibt (durch ein Regierungseffizienzprogramm versorgen in den Niederlanden nur 10 Unternehmen 16,7 Millionen Verbraucher); dass etwa 5.000 hiervon öffentlich-rechtlich organsiert sind, Wasser-„Gebühren“ berechnen und nur einer „laissez-faire“ Kommunalaufsicht unterstellt sind; dass selbst bei den privat-rechtlichen (AGs, GmbHs) die zuständigen Länderkartellbehörden unterschiedlich aktiv tätig sind (ordnungspolitisch sehr aktiv in Hessen; NRW beschränkt sich seit vielen Jahren trotz gegenteiliger Ankündigung auf „benchmarking“ und hat einen einzigen Fall an das Bundeskartellamt übertragen); dass laut der Hessischen Kartellbehörde 1,5 Millionen Hessen (= 25 % der hessischen Bevölkerung von 6 Millionen) überhöhte Wasser-Preise zahlten; dass Millionen Euro zu viel durch überdimensionierte Wasserzähler kassiert wurden (besonders in den Neuen Bundesländer, wo allein in Leipzig € 80 Millionen zu viel gezahlt wurden; in Düsseldorf wurden bis zu 40.000, in Mönchengladbach bis zu 15.000 überdimensionierte Zähler installiert); dass in Rheinland-Pfalz durch „Wiederkehrende Beiträge auf Wasser“ (auch auf versickerndes Regenwasser, das die Kanalisation nicht belastet) jährlich ca. € 100 Millionen abkassiert werden und Eigentümer mit großen (selbst unbebauten) Grundstücken im ländlichen Raum besonders betroffen sind (bis zu € 6.000 p.a. Gesamt-Wasserkosten); dass sich Kunden von öffentlich-rechtlichen Wasserversorgern bei überhöhten Gebühren einem jahrelangen Rechtsstreit aussetzen müssen, wobei vom Fachanwalt durchweg € 3.000 bis 10.000 Privat-Honorar verlangt werden; dass Mieter (die Mehrzahl der Bevölkerung) mangels eines Gebührenbescheides nicht einmal gegen den Versorger klagen können.

Das alles kann der interessierte Leser bereits dem einseitigen Vorwort des zweiten Schwarzbuches entnehmen: Er kann bei Interesse sowohl das erste (am 16.9.2012 von dpa vorgestellte) als auch das zweite Schwarzbuch kostenlos als PDF-Datei per E-Mail vom Verfasser abrufen.

Aufgrund einer 30 %igen Erhöhung der Trinkwassergebühr auf € 3,08 brutto pro m³ in seiner Heimatgemeinde hat der Schwarzbuch-Verfasser Betroffene (Bürger, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen) in Hessen und anderen Bundesländern ausfindig gemacht, die sich im „Arbeitskreis Faires Wasser im Deutschen Konsumentenbund“ vernetzt haben, zu dessen Sprecher er bestimmt wurde.

PPP-„Pleiten“ durch Kommunen-Gier und fehlende Kartellaufsicht
Im zweiten Schwarzbuch werden exemplarisch an den Beispielen Potsdam und Berlin gravierende Negativentwicklungen durch Privat Public Partnerships beschrieben. Auslöser war, dass klamme Kommunen Geld von Privatinvestoren in ihren Kassen klimpern sehen wollten und sich dafür z.T. äußerst dilettantisch auf unvorteilhafte Verträge zum Schaden der Verbraucher einließen. Ein Wirtschaftsmonopol bedarf jedoch in ordnungspolitischer Hinsicht einer Kartellaufsicht, die jedoch selbst in Hessen (wo sich eine sehr effiziente Behörde etabliert hat) erst seit etwa 15 Jahren ihre Aufgaben bei der Überwachung der Wasserpreise wahrnimmt.

In Hessen flüchten Versorger vor der Kartellaufsicht, die in anderen Bundesländern zunimmt
Die sehr aktive und effiziente hessische Kartellaufsicht konnte mit einer Reihe von Wasserversorgern freiwillige Preisabsenkungsvereinbarungen herbei führen, gegenüber einigen weiteren wurden Absenkungsverfügungen ausgesprochen. Bei einer Klage der Enwag Wetzlar hiergegen bestätigte der Bundesgerichtshof im Februar 2010 die Vorgehensweise der Kartellbehörde, worauf (laut Handelsblatt vom 13.10.2010) der Hessische Städtetag den Ministerpräsidenten Bouffier aufforderte, keine weiteren Kartellverfügungen zu erlassen und gleichzeitig mit einer landesweiten Umwandlung von Preisen in Gebühren drohte, womit sich die Unternehmen der Kartellaufsicht entzögen. Mit der erfolgten „Rekommunalisierung“ (der eine völlig andere Motivation zugrunde lag als z.B. in Frankreich oder Berlin) in Wetzlar, Gießen, Kassel, Oberursel, Eschwege und Wiesbaden wurde ein „Etikettenschwindel“ vorgenommen, indem der Wasserpreis in Wassergebühr umbenannt wurde. Der rechtswidrig überhöhte Wasserpreis von € 2,51 brutto pro m³ in Wiesbaden (vergleichsweise: in Berlin € 2,17), der laut Kartellbehörde um 44 % abgesenkt werden muss (nachdem laut Presseberichten in 5 Jahren € 75 Millionen zu viel vereinnahmt wurden), soll jetzt als gleichhohe Gebühr rechtskonform sein. – Im Zweiten Schwarzbuch wird – u.a. auch unter Zuhilfenahme der Feststellungen der Monopolkommission (19. Hauptgutachten, Drucksache 17/10365, Seiten 262, 263) – die unterschiedliche Intensität der Aktivitäten der Länderkartellbehörden und deren beträchtliche Zunahme dokumentiert.

Der Coup der Wasser-Lobby im Vermittlungsausschuss gegen eine verbraucherfreundliche Weiterentwicklung der BGH-Rechtssprechung
Wie eingangs erwähnt, hat ein zufälliger Konsument „privat-rechtlichen Wassers“ bei einer aktiven Kartellaufsicht einen Schutz gegen Preisauswüchse; der Kunde eines „öffentlich-rechtlichen“ Versorgers muss (mangels entsprechender Unterstützung durch die Kommunalaufsicht) jahrelang klagen und der Mieter hat nicht einmal diese Möglichkeit. Doch in seinem Urteil vom 18.10.2011
KVR 9/11 (Niederbarnimer Wasserverband) schloss der BGH nicht aus, dass sich auf der jetzt geltenden Rechtslage die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht auch auf Gebühren der öffentlich-rechtlichen Versorger erstreckt (u.a. nachlesbar im Gesetzentwurf zur 8. GWB-Novelle – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – Drucksache 17/9852, Seite 53, rechte Kolumne). Da hierdurch auch die Wassergebühren einer Kartellaufsicht unterworfen würden (und eine Flucht in die „Rekommunalisierung“ zwecklos wäre), hat die Wasser-Lobby bei der 8. GWB-Novelle (die überhaupt nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf) via Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen lassen, um mit einer Einfügung („In Bezug auf öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge findet eine kartellrechtliche Missbrauchskontrolle nicht statt.“) die verbraucherfreundliche Weiterentwicklung der BGH-Rechtssprechung zu torpedieren (siehe Drucksache 641/1/12, Seite 6).

Befürchtungen der „right2water“-Bewegung bei adäquater Kartellaufsicht überflüssig
Wie vorgeschildert, kommen die Länderkartellbehörden zwar noch mit sehr unterschiedlicher Intensität ihrer ordnungspolitischen Aufgabe nach, doch es ist eine quasi „schwungrad-mäßige“ Zunahme der Kontrollen festzustellen und sofern auch die Politik dafür sorgt, dass eine adäquate Kartellaufsicht bis 2020 gewährleistet ist, sollten Wasserpreis-Auswüchse durch Ausschreibungen verhindert bzw. korrigiert werden können. Doch während „right2water“ derzeit existierende gravierende Abzocke-Erscheinungen (auch von kommunalen Versorgern!) überhaupt nicht thematisiert (was die Wasser-Monopole erfreut), werden z.T. völlig absurde Befürchtungen verbreitet (Wasser-Verknappung, Qualitäts-Verlust – Deutschland hat die strengsten Qualitätskontrollen durch die Gesundheitsämter – usw. usw.)

Kontakt:
Rudolf Bachfeld
Rudolf Bachfeld
Fasanenweg 14
65527 Niedernhausen
06127-7230
r.bachfeld@gmail.com

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