Der Besitz einer Yacht ist zweifellos ein ultimativer Ausdruck von Luxus, ihr Kauf ist ähnlich komplex wie der eines Eigenheims. Die Preislage ist schließlich dieselbe. Beim Kaufvorgang, durch den Besitz der Yacht und bei ihrem Unterhalt gibt es juristische Besonderheiten zu beachten.
Vor dem Kauf: Auswahl der Yacht
Es gibt prinzipiell drei Möglichkeiten, wie eine Yacht bestellt und gekauft wird:
-Die Full-Custom-Yacht wird vollständig nach den individuellen Wünschen des Kunden gebaut.
-Eine Semi-Custom-Yacht wird nach den Wünschen des Kunden ausgestattet, das betrifft vorrangig die Inneneinrichtung und die Länge. Der Rumpf, die gesamte Technik und die Aufbauten stammen hingegen aus einem Standardprogramm.
-Die dritte Variante ist der Kauf einer gebrauchten Yacht.
Die teuerste Variante ist zweifellos eine Full-Custom-Yacht, große Luxusyachten entstehen auf diese Weise. Die Semi-Custom-Yacht kann schneller gebaut werden, ist preisgünstiger und zusätzlich in ihren technischen Grundzügen bekannt. Dennoch eröffnet sie große Gestaltungsspielräume. Gebrauchte Yachten werden natürlich zu Tausenden gehandelt, auch hier gibt es die unterschiedlichsten Preiskategorien.
Yacht-Broker und Finanzierung finden
Yacht-Broker betreuen den komplizierten Eigentumsübergang bei Yachten, sie übernehmen dieselbe Rolle wie der Immobilienmakler beim Eigenheimkauf. Auf ihre Expertise kann kaum jemand verzichten, sie kennen den umfangreichen Markt und können, was noch viel wichtiger ist, eine Yacht angemessen bewerten. Auch stellen sie nötigenfalls den Kontakt zur finanzierenden Bank her und wissen, welches Schiffsbauunternehmen eine Full-Custom-Yacht bauen oder eine Semi-Custom-Yacht entsprechend ausstatten kann. Die Finanzierung läuft ähnlich wie beim Immobilienkauf ab. Zunächst einmal gibt es bei den Banken die unterschiedlichsten Zins- und Laufzeitkonditionen. Der Yacht-Broker kennt diejenigen Geldinstitute, die sich auf solche Finanzierungen spezialisiert haben. Der Gang zur eigenen Hausbank könnte ins Leere laufen oder zu recht schlechten Konditionen führen, denn dort gibt es vielleicht keinen Experten, der den Sicherungswert einer Yacht richtig einschätzen kann. Spezialisierte Banken hingegen ermöglichen es, dass beim Neubau die Tranchen an das Schiffsbauunternehmen nach Terminen der Teilfertigstellung ausgezahlt werden, was dem Käufer Zinskosten erspart und die Sicherheit erhöht. Auch lassen sich Tilgungen und Zinszahlungen teilweise nach hinten verschieben, um die Belastung vernünftig zu verteilen. Bei einer Fremdfinanzierung könnten die Geldgeber über das Zulassungsland der Yacht und über die speziellen Modalitäten der Geldflüsse mitentscheiden wollen. All diese Dinge kann ein Yacht-Broker für den Käufer klären. Außerdem hilft er natürlich, die richtige Yacht zu finden.
Memorandum of Agreement für den Yachtkauf
Das sogenannte MoA ist ein Vereinbarungsprotokoll als Verhandlungsgrundlage für den Kaufvertrag. Der Anwalt des Verkäufers erstellt in der Regel den ersten Entwurf, der alle Rechte und Pflichten beider Seiten formuliert und auch die Möglichkeit entsprechender Entbindungen von Rechten und Pflichten eröffnet. Zudem ist im MoA das gesamte Equipment der Yacht aufgelistet. Zu unterscheiden ist ein MoA für den Kauf einer neu zu bauenden oder einer gebrauchten Yacht. Bei Letzterer muss zwingend der Passus enthalten sein, dass die Yacht schuldenfrei ist.
Bei Neubauten kommt der Entwurf für den Kaufvertrag – also das MoA – vom Schiffsbauunternehmen und enthält viele rechtlich vorgeschriebene Standardklauseln. Es müssen darin nicht nur die Gesamtkosten und die Terminierung von Ratenzahlungen, sondern auch mögliche Währungsunterschiede und Preisveränderungen beim Material mit den daraus resultierenden eventuellen Kostenveränderungen erfasst werden. Die Vertragsregeln der Schiffsbauunternehmen sind in Grenzen verhandelbar. Ebenfalls in den Kaufvertrag gehören Spezifikationen, der Liegeplatz der Yacht, ihre Flagge (je nach Zulassung) und der Aspekt, ob es eine Charter-Yacht wird.
Inspektion, Bezahlung und Registrierung
Vor dem Kauf erfolgt ein Trockendock-Check und eine Probefahrt, deren Kosten der Käufer übernimmt. Sollte anschließend der Kaufvertrag zustande kommen, ist eine Anzahlung von 10 % üblich, die Restzahlung erfolgt nach Übergabe der Unterlagen. Erst damit ist die Registrierung der Yacht möglich, die anschließend für den Schiffsverkehr freigegeben wird. Eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie bei Charter-Yachten die Insassen-Versicherung sollte der Besitzer vorab abschließen.
Alle nötigen Informationen rund um dem Yachtkauf liefert das Fachportal www.yacht-kaufen.eu (http://www.yacht-kaufen.eu/).
Über kommende Trends & Events, Kaufberatungen, Basiswissen über Yachten und noch vieles mehr berichten wir für Sie auf yacht-kaufen.eu.
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