TREWIUS Rechtsanwälte: Verträge nicht kündigen, Alternativangebote ablehnen.
(Eislingen, 20. September 2013) Seit Wochen will die Sparkasse Ulm ihre Kunden zum Ausstieg aus dem Produkt “Vorsorgesparen Scala” bewegen, um sich dadurch den vertraglich vereinbarten hohen Bonuszins bis 3,5 % zu ersparen. Nach einem Kurzgutachten der auf die Interessenvertretung von Sparern und Anlegern spezialisierten Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte in Eislingen entbehrt das bisherige Vorgehen der Sparkasse Ulm, insbesondere die Drohung einer einseitigen Vertragskündigung, jeder rechtlichen Grundlage.
“Bei dem Vorstoß der Sparkasse Ulm handelt es sich offenbar um einen “Versuchsballon”, um die Reaktion der Kunden zu testen. Bei einem Erfolg würden andere Sparkassen nachziehen, um – ähnlich wie jüngst die Bausparkassen – hochverzinste Altverträge loszuwerden”, glaubt Armin Wahlenmaier, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie der Partner der Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte.
In jüngster Zeit hat die Sparkasse Ulm den Druck auf ihre Kunden zur Kündigung der Scala-Sparverträge weiter erhöht. Insbesondere durch den Hinweis, dass Alternativangebote nur noch bis zum 30. September 2013 gelten würden. Nach Ablauf dieser Frist werde die Sparkasse Ulm, so die Ankündigung, die “Scala”-Verträge von sich aus, also einseitig, kündigen.
“Dazu hat die Sparkasse Ulm keine rechtliche Möglichkeit”, betont Wahlenmaier. Überdies seien die Alternativangebote, die die Sparkasse Ulm ihren Kunden vorlege, völlig unzureichend. Die Sparkasse Ulm will offenbar mit allen Mitteln ihre Zinsverpflichtungen bei längerfristigen Sparverträgen deutlich verringern.
Der gesunde Menschenverstand spricht gegen eine einseitige Kündigung der “Scala”-Sparverträge durch die Sparkasse Ulm. Ließe sich nämlich eine solche tatsächlich rechtssicher durchsetzen, würde ein Institut keinen so großen Aufwand betreiben, um ihre Kunden zu einem freiwilligen Ausstieg aus laufenden Verträgen zu bewegen. “Falls die Sparkasse allerdings ihre Drohung wahr macht, haben die Kunden sehr gute Chancen, mit anwaltlicher und/oder gerichtlicher Hilfe eine solche Vertragskündigung rückgängig zu machen”, ist Fachanwalt Armin Wahlenmaier überzeugt.
Überdies ist die Erklärung der Sparkasse Ulm, die “Scala”-Sparverträge nach dem 30. September 2013 einseitig zu kündigen, eine “widerrechtliche Drohung im Sinne von § 123 Bürgerliches Gesetzbuch”, so TREWIUS-Partner Armin Wahlenmaier. Folge: Eine unter dem Druck der Drohung erfolgte Vertragskündigung ist anfechtbar. In diesem Fall ist die Sparkasse Ulm dazu verpflichtet, den gekündigten “Scala”-Sparvertrag zu unveränderten Konditionen wieder aufzunehmen und fortzuführen.
Schließlich ist es ratsam, den variablen Zins, den die Sparkasse Ulm bei ihren “Scala”-Sparverträgen zusätzlich zum Bonuszins zahlt, sorgfältig zu beobachten. Hier hatte die Sparkasse Ulm angekündigt, künftig einen negativen variablen Zinssatz zugrunde zu legen. “Auch dies ist rechtlich nicht zulässig. Denn nach dem Wortlaut des “Scala”-Sparvertrags ist die Sparkasse dazu verpflichtet, einen positiven variablen Zins zu zahlen”, erklärt Fachanwalt Wahlenmaier. Zudem habe der Bundesgerichtshof (BGH) schon vor einiger Zeit in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Anpassung eines variablen Zinses nicht willkürlich erfolgen dürfe.
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