Hamburg – Eine 50.000 EUR hohe Bruttoabfindung erzielt ein Hamburger Arbeitnehmer, nachdem dieser den Entwurf eines Aufhebungsvertrags Fachanwälten für Arbeitsrecht vorlegt. Der ursprüngliche Betrag wurde mit 20.000EUR (brutto) beziffert. Bundesweit ist das kein Einzelfall. Viele Arbeitnehmer akzeptieren Aufhebungsverträge zu früh.
Nach zehn Jahren Beschäftigung erhält ein Hamburger Arbeitnehmer unerwartet einen Aufhebungsvertrag. In diesem ist eine Abfindung in Höhe von 20.000EUR (brutto) vermerkt. Trotz der auf den ersten Blick hohen Abfindung konsultiert der Mann fachkundige Anwälte.
“Bezieht man […] mit ein, dass das Arbeitsamt wegen des Aufhebungsvertrages für den Bezug des Arbeitslosengeldes eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängen wird und der Mandant knapp 10 Jahre bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war, relativiert sich die positive Sichtweise auf die versprochene Abfindung.” – Markus Witting, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg.
Nach langwierigen Verhandlungen mit den Anwälten der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei, entscheidet sich der Arbeitgeber für eine reguläre Kündigung. Neben dem Verfall der Sperrzeit für das Arbeitslosengeld erhält der Mandant eine von 50.000EUR (brutto). Die Rechtsschutzversicherung des Mandanten übernimmt darüber hinaus sämtliche Kosten des Rechtsstreits. Ein Glücksfall: Oftmals weigern sich Rechtsschutzversicherungen bei Aufhebungsverträgen die Kosten zu tragen.
Im Gegensatz zu einer Kündigung ist der Inhalt eines Aufhebungsvertrags das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aufhebungsverträge bieten die Möglichkeit, flexible Lösungen zu finden, wenn zum Beispiel ein kurzfristiger Arbeitsplatzwechsel angestrebt wird. Aufhebungsverträge seien für Arbeitnehmer allerdings generell eher ungünstig, sagt Markus Witting. Sie seien meist nur für den Arbeitgeber sinnvoll.
Solche oder ähnliche Fälle gibt es bundesweit und werden fast täglich in Markus Wittings auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei in Hamburg bearbeitet. Arbeitnehmer sollten daher bei einem Aufhebungsvertrag fachmännischen Rat einholen – auch wenn eine auf den ersten Blick attraktive Abfindung lockt.
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